Bad Fredeburg. Mit einer Wunde am Kopf endet ein Streit zwischen zwei Geliebten. Ein Schmallenberger soll einer 27-Jährigen ein Glas an den Kopf geworfen haben.

Eine jahrelange Liebesaffäre in Bad Fredeburg endete tränenreich und mit einer blutenden Wunde am Kopf einer 27-Jährigen. Auf einer Party in einem Tanzlokal wollte sie den Mann, mit dem sie ein Verhältnis hatte, konfrontieren - er hatte seine Lebensgefährtin trotz der Affäre nicht verlassen, sie fühlte sich schlecht behandelt. Das Verhältnis ging über Jahre.

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Vor dem Tanzlokal kam es schnell zu einem Tumult - laut Zeugenaussagen gab es mehrere Ohrfeigen für den Mann - von der 27-Jährigen und einer 28-Jährigen Freundin. Auch ein Bier soll ihm über den Kopf gekippt worden sein.

Das Ende: Die 27-Jährige bekam ein Bierglas an den Kopf geworfen und wurde mit einer blutenden Kopfverletzung ins Krankenhaus eingeliefert - so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte musste sich deswegen nun vor Gericht verantworten - die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, gegen eine Zahlung von 1000 Euro, die aufgeteilt an ein Kinderhospiz und das Opfer gehen.

Was ist passiert?

Was genau an dem Abend passiert ist? Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Mehrere Zeugen waren geladen: Die Freundin des Opfers, Freunde des Angeklagten, zwei Polizeibeamte und Besucher, die den Vorfall beobachtet hatten.

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Klar ist: Es kam zum Streit zwischen der 27-Jährigen und dem angeklagten Mann. Auch an eine Ohrfeige erinnert sich der Mann - und an das Bier, das auf seinem Kopf verschüttet wurde. Was genau dann passiert ist, daran können sich weder das Opfer noch der Angeklagte oder die Zeugen so genau erinnern. „Ich weiß fast gar nichts mehr“, räumte die 27-Jährige aus Fredeburg ein, die an dem Abend auch Alkohol getrunken hatte. Ihre nächste Erinnerung: eine blutende Wunde am Kopf. Die Narbe sieht man bis heute.

Was sagen die Zeugen

Ihre Freundin schildert: „Als ich rauskam standen sie da. Ich wollte dazwischen gehen und habe ihm dann ein Bier ins Gesicht gekippt. Dann habe ich gesagt, dass ich seiner Freundin alles sagen werde und sie erfährt, was er jahrelang getrieben hat. Dann warf er das Glas.“

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Ein unbeteiligter Zeuge hatte die Situation anders beobachtet: „Die Tür ging auf, eine Frau kam raus und kippte ihm das Bier über. Er fiel rückwärts die Treppe runter, dann warf sie ein Glas auf ihn. Er warf das Glas aus Reflex zurück und hat dabei wohl die Freundin verletzt.“

Auch die Polizeibeamten, die an diesem Abend zum Einsatz gerufen worden waren, konnten die Situation nicht vollends aufklären: „Die Stimmung war hektisch und aufgebracht. Wir haben die Dame mit einer leichten Verletzung im Gesicht angetroffen und einen Rettungswagen angefordert. Ihre Freundin hat uns die Situation geschildert“, so ein 54-Jähriger Beamter.

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Sein Kollege sagte: „Ich war hauptsächlich damit beschäftigt, irgendwelche Leute auseinander zu ziehen und meinem Kollegen den Rücken frei zu halten. Was genau passiert ist, das weiß ich nicht.“

Das Urteil

Um einen vorsätzlichen Wurf mit dem Glas - und somit eine vorsätzliche Körperverletzung (so der Vorwurf) handele es sich nicht. Zumindest sei dies nicht abschließend nachweisbar, so die Richterin, die nach Absprache und mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger das Verfahren vorläufig einstellte. Die Auflage des Gerichts: Der Angeklagte muss insgesamt 1000 Euro - davon 750 an ein Kinderhospiz und 250 Euro an die Angeklagte - zahlen.