Wenholthausen. Walter Beckmann, der Inhaber des Sauerländer Hof in Wenholthausen, unterstützt die Petition „Porzellan statt Plastik“. Was dahinter steckt.
Über 88.000 Menschen unterstützen diese Forderung schon - auch in der Region. Unter dem Motto „Porzellan statt Plastik“ wirbt der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für eine Angleichung der Mehrwertsteuerbeträge in der Gastronomie. Der Gastronom Walter Beckmann in Wenholthausen ist einer der Unterstützer.
In seinem „Sauerländer Hof“ gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent: Schließlich isst der Gast hier im Sitzen und bekommt einen Service. Essen gibt es aber inzwischen auch in Metzgereien, Bäckereien, im Lebensmittel-Einzelhandel oder auch in Tankstellen: Hier wird das Essen meistens mitgenommen – und dafür fällt nur ein reduzierter Mehrwertsteuer von 7 Prozent an. „Diese unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sind dem Endkunden schwer zu vermitteln“, sagt Walter Beckmann.
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Nicht gerade umweltfreundlich
Dazu kommt: Das Essen zum Mitnehmen wird in der Regel auch noch in Plastikverpackungen angeboten – und reduziert besteuert. „Umweltfreundlich ist anders“, sagt der Wenholthausener Gastronom: Auf seinen frischen Salat entfallen 19 Prozent, Salat in Plastikverpackung liegt bei 7 Prozent. Bei ihm wird auf Porzellan serviert: Macht 19 Prozent. Bei Einweggeschirr sind es nur 7 Prozent. Für eine Angleichung der Steuer gibt es jetzt eine Petition, die sich an den Bundestag richtet. Beckmann unterstützt diese Kampagne, die unter dem Motto „Porzellan statt Plastik“ läuft.
Er sieht auch die generellen Auswirkungen. Immer mehr Gaststätten und Restaurants schließen. Im Gegenzug wächst die Konkurrenz: „Gerade die Metzgereien drücken stark ins Geschäft“, sagt Beckmann. Er versuche, sich mit anderen Produkten abzusetzen, biete sie auch„verspielter“ an. „Das Anspruchsdenken steigt ständig“, sagt Beckmann.
Hohe Ansprüche
Von der Gastronomie werde ein enormer arbeitsintensiver Service erwartet, dazu Öffnungszeiten möglichst von 7 bis frühmorgens um 1 bis 2 Uhr. „Das alles kann man gar nicht mehr erfüllen“, sagt Beckmann und verweist auf die schwierige Personalsituation. Wenigstens finanziell müsse der Gastronomie dann durch eine Angleichung der Steuersätze geholfen werden.
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>>> Weitere Informationen:
- In Deutschland werden das Zubereiten von Speisen, der Service und das Bereitstellen von Sitzmöglichkeiten und Toiletten als Dienstleistung deklariert: Diese Dienstleistungen werden dann mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent besteuert.
- Bei ihrer Einführung 1968 lag der Regelsatz der Mehrwertsteuer bei 10 Prozent, Waren des täglichen Bedarfs wurden mit dem ermäßigten Satz von 5 Prozent besteuert.
- Die Grundidee hinter der unterschiedlichen Besteuerung damals: Auch Kleinverdiener sollten sich Lebensmittel leisten und am kulturellen Leben teilnehmen können.