Bestwig. Dass er in Bestwig mit Drogen dealt, ist nur ein kleiner Teil der unrühmlichen Vita eines 19-Jährigen. Vor Gericht wurde es jetzt ernst für ihn.
Er hat keinen Schulabschluss. Er hat keine Ausbildung. Dafür kennt sich der 19-Jährige bestens mit Drogen aus. Er konsumiert sie nicht nur - er verkauft sie auch. Deswegen musste er sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht verantworten.
Wegen seiner Drogenprobleme lebt der junge Mann bereits seit September des vergangenen Jahres in einem Therapiezentrum. Das Jugendamt sieht zwar positive Tendenzen, es sei allerdings zu früh, für eine Einschätzung, ob er seinem Leben damit nun endgültig eine neue Richtung geben will, formulierte es die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.
Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn
Zwischen Januar und Juli 2019 soll der 19-Jährige in Bestwig und anderen Orten mit Drogen gehandelt haben. Dass er kein Kind von Traurigkeit ist, zeigte auch eine Auseinandersetzung mit seinem damaligen Nachbarn, mit dem er in der Mittagszeit des 6. August aneinandergeraten war. Er werde ihm einen Hammer in die Fresse werfen, wenn er nicht seine Schnauze halte, soll der 19-Jährige geschrien haben.
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Daran kann er sich nach eigenen Angaben zwar nicht mehr erinnern. Aber es sei richtig, dass er seinen Nachbarn beleidigt und auch mit Pfefferspray bedroht habe, räumte der Angeklagte ein. Ebenso wie sämtliche Drogenvorwürfe. Und das waren eine ganze Menge: Im Januar wurden in seiner Wohnung 2,3 Gramm Amphetamin, eine Wasserpfeife sowie leere Tütchen gefunden.
Als er im März vor der OT in Meschede von der Polizei kontrolliert wurde, gelang es ihm gerade eben noch, einen Joint wegzuwerfen - im Gegensatz zu den 52 Gramm Amphetamin, die die Beamten bei ihm fanden. „Ja, die Drogen waren zum Weiterverkauf gedacht“, gab der 19-Jährige unumwunden zu. Was solle er lügen, es gebe ja genügend Zeugen. Im Mai besorgte er sich dann 100 Gramm Amphetamin sowie 15 Gramm Haschisch - ebenfalls, um damit zu dealen.
Einkaufspreis von 2,50 Euro pro Gramm
Erworben hatte er das Amphetamin zum Einkaufspreis von 2,50 Euro pro Gramm. Der Weiterverkauf hätte ihm nach eigenen Angaben zwischen 10 und 12 Euro pro Gramm eingebracht - unterm Strich also bis zu 1200 Euro.
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Doch Drogenbesitz, Drogenhandel, Beleidigung und Bedrohung waren nicht das Ende der Vorwurfs-Liste, wegen der sich der 19-Jährige vor Gericht verantworten musste. Vervollständigt wird die Liste mit dem fünfmaligen Erschleichen von Leistungen durch Schwarzfahren mit der Bahn zwischen Bestwig und Meschede sowie versuchtem Betrug - der junge Mann hatte kein Ticket gezogen und dem Kontrolleur stattdessen das Fun-Ticket seines Kumpels unter die Nase gehalten.
„Die Vielzahl der Taten ist dramatisch“
Isoliert betrachtet, handele es sich zumindest zum Teil im Bagatell-Delikte, formulierte es die Staatsanwaltschaft im Prozess. Dramatisch sei vielmehr die Vielzahl der Taten. Und auch Richterin Mareike Vogt machte dem jungen Mann ziemlich deutlich: „Es ist ernst - auch, weil sie schon so oft hier waren.“ Bedrohung, vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Nötigungen waren es in der Vergangenheit. Das letzte Urteil stammte aus dem Monat September. Es ist nun in das neue Urteil mit einbezogen worden.
Mit einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung kam der 19-Jährige davon. Allerdings auch nur deshalb, weil er inzwischen einen Therapieplatz angetreten ist und die Aussicht auf eine Adaptionsbehandlung hat. Sie richtet sich an Patienten, die keine eigene Wohnung haben oder bei denen kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie kein stabiles soziales Umfeld vorhanden sind. Und genau das ist bei dem 19-jährigen der Fall.
- Während einer Adaptionsbehandlung werden unter anderem - individuell abgesprochen und gewichtet - folgende Therapieziele bzw. Schwerpunkte gesetzt: Klärung der beruflichen Situation, Entwicklung von konkreten realistischen Perspektiven und deren Erprobung in Berufspraktika, Vermittlung einer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, Stabilisierung der Wohnsituation, medizinische sowie therapeutische Begleitung als Fortführung der vorhergehenden fachklinischen Behandlung.
- Außerdem geht es es unter anderem um die Reintegration in ein gesundes soziales Umfeld, die Entwicklung der Fähigkeit der Selbstorganisation und Selbstversorgung, das Erhöhen der Frustrationstoleranz und des Durchhaltevermögens sowie eine aktive und sinnvolle Freizeitgestaltung-
- Die Adaptionsplanung wird während der Maßnahme eventuell verändernde Gegebenheiten angepasst.