Bestwig. Vom Berufswunsch „Erzieher“ muss sich ein 20-Jähriger sich verabschieden. Denn das Jugendamt sagt: „Sie darf man nicht auf Kinder loslassen“.
Er wollte Erzieher werden, hatte sogar bereits seine Ausbildung begonnen. Jetzt kann er sich von seinem Berufswunsch verabschieden. „Sie darf man nicht auf Kinder loslassen“, machte ihm die Vertreterin des Jugendamtes vor Gericht ziemlich deutlich. Denn: Auf der Anklagebank saß der 20-Jährige, weil er mit Drogen im Wert von 1000 Euro gehandelt hatte.
Belohnung für Vermittlung und Übergabe
Es war Schusseligkeit und Dummheit, die den jungen Mann vor das Amtsgericht Meschede gebracht hat. So zumindest formulierte es sein Verteidiger. Ein Drogendealer im klassischen Sinn ist der 20-Jährige zumindest nach eigenen Angaben nämlich nicht. Er will die 100 Gramm Marihuana, um die es ging, für einen Kumpel nur vermittelt haben.
„Er hat einen Abnehmer für den Weiterverkauf gesucht und da habe ich ihm einen Kontakt aus meinem Handy vorgeschlagen“. Daraufhin soll der Kumpel das Handy des Angeklagten genommen und Nachrichten an die vorgeschlagene Abnehmerin geschrieben haben. Kurze Zeit später war der Deal perfekt. „Ich bin dann runter und habe ihr das Tütchen gegeben“, so der 20-Jährige.
Geld floss dabei nicht. Als Belohnung für die Vermittlung und die Übergabe seien ihm lediglich ein paar Gramm Marihuana versprochen worden. Aufgeflogen war der Deal, weil die Abnehmerin kurze Zeit später eine Lebensbeichte bei der Polizei abgelegt hat.
Nur für den Eigenbedarf
Er selbst habe Drogen lediglich für den Eigenbedarf aber nie für den Weiterverkauf erworben, beteuerte der 20-Jährige und brockte damit auch seiner Mutter möglicherweise noch massive Probleme ein, wie ihm Richterin Mareike Vogt erklärte. Denn: Die Mutter betreut unter dem gemeinsamen Dach beruflich unter anderem Kinder. „Wenn Sie dort Drogen konsumieren, kann es dazu führen, dass Ihre Mutter keine Kinder mehr zur Betreuung anvertraut bekommt“, machte die Richterin dem jungen Mann mögliche Konsequenzen klar.
Nach eigenen Angaben wohnt der 20-Jährige inzwischen allerdings ohnehin bei seiner Oma. „Sozusagen als Unterschlupf, wenn’s mal wieder Ärger gibt. Zuletzt hat es ziemlich oft gekracht“, so der junge Mann, der im Vorfeld der Gerichtsverhandlung sämtliche Termine hatte verstreichen lassen. Weder bei der Jugendgerichtshilfe noch bei seinem Anwalt hatte er sich vorher gemeldet. „Aus Angst“ , wie er sagt.
Termine verstreichen lassen
Das aber glaubte ihm die Staatsanwaltschaft nicht. Das Verstreichenlassen solcher Termine passe vielmehr zur Kiffer-Mentalität. Es sei schlichtweg Gleichgültigkeit gewesen. Dazu passe auch, dass die Schullaufbahn samt vorheriger Ausbildung zum Sozialassistenten erfolgreich verlaufen seien- bis zu zu jenem Zeitpunkt an dem er mit dem Drogenkonsum begonnen habe. Darauf sei zum Beispiel auch der gescheiterte Versuch, das Abitur zu erlangen, zurückzuführen.
Weil sich das Jugendamt vorab kein umfassendes Bild von dem 20-Jährigen machen konnte, da er trotz mehrer Anschreiben nicht erschienen war, war es dem Gericht nicht möglich, sich ein Bild der sträflichen Neigungen zu machen. Letztlich stellte das Gericht die Schuld zwar fest, verhängte aber keine Jugendstrafe.
Drei Jahre muss sich der junge Mann nun bewähren. Gelingt ihm das nicht, sitzt er zu einer erneuten Hauptverhandlung vor Gericht. Zusätzlich verhängte das Gericht einen zweiwöchigen Jugendarrest als Warnschuss. „Er soll deutlich machen, dass es hier um eine schwere Straftat geht“, so die Richterin.