Freienohl. Trotz einer Haftstrafe auf Bewährung: Die Stalkerin von Pfarrer Michael Hammerschmidt macht nach seinen Angaben weiter. Was ihr jetzt droht.
Wäre das Urteil gegen sie bereits rechtskräftig, stünde die Stalkerin von Pfarrer Michael Hammerschmidt jetzt mit einem Bein im Gefängnis. Im November 2019 hatte die 76-Jährige wegen Nachstellung einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten; eine der Auflagen: Die Frau darf keinerlei Kontakt mehr zu dem Pfarrer aufnehmen, sich dem Pfarrhaus nicht mehr als 50 Meter nähern und sie muss eine Verhaltenstherapie aufnehmen. Jedoch: Nach Angaben von Hammerschmidt verstößt die Seniorin dagegen.
Vorkommnisse protokolliert
Der Pfarrer hat alle Vorkommnisse genau protokolliert. Nach dem Prozess und dem Urteil hatte zunächst Ruhe geherrscht. Schon damals sagte Hammerschmidt allerdings, er rechne damit, dass die 76-Jährige weitermachen und ihm nachstellen werde. Seit Beginn dieses Jahres hat er wieder zahlreiche Belästigungen aufgelistet, insbesondere wurde wieder der Garten des Pfarrhauses mit Gegenständen dekoriert, die sexuelle Anspielungen bedeuten.
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Vorerst bleiben diese Vorkommnisse ohne Folgen: Nach dem Schuldspruch am Amtsgericht Meschede hatte der Verteidiger der Stalkerin, Rechtsanwalt Michael Babilon, angekündigt Rechtsmittel dagegen einzulegen. Damit muss das Landgericht Arnsberg das Urteil überprüfen, möglicherweise kommt es im Rahmen der Berufung zu einer erneuten Verhandlungen. Bis dahin können noch Wochen und Monate vergehen.
Stalking seit mehr als 18 Jahren
Seit mehr als 18 Jahren stellt die Frau dem katholischen Seelsorger nach. Bislang galt sie in Verfahren am Ende immer als schuldunfähig, sie selbst hatte erklärt, sie könne ihr Verlangen nicht steuern. Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg allerdings doch wieder überraschend Anklage gegen die Seniorin erhoben: Anlass war ein erneutes Gutachten, dieses Mal vom renommierten Psychiater Dr. Josef Leßmann. Er hält die 76-Jährige für schuldfähig.