Freienohl. Prozess gegen Stalkerin: War der auslösende Moment, warum sie in Freienohl bei Meschede seit Jahren einen Pfarrer verfolgt, an einem Sterbebett?

Das Amtsgericht Meschede hält die Stalkerin, die seit 18 Jahren den Freienohler Pfarrer Michael Hammerschmidt verfolgt, für schuldfähig. Die 76-Jährige wurde am Montag wegen Nachstellung zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau darf keinerlei Kontakt mehr zu dem Pfarrer aufnehmen und darf sich dem Pfarrhaus nicht mehr als 50 Meter nähern. Sie muss außerdem eine Verhaltenstherapie aufnehmen.

Deutschlandweit hat der Fall viel Aufmerksamkeit hervorgerufen. 80 Einträge finden sich schon bei der Frau im Bundeszentralregister – aber bisher keine einzige Verurteilung. Alle Verfahren gegen sie sind letztlich eingestellt worden, eben weil sie bisher nicht als schuldfähig galt. Richter Dr. Sebastian Siepe stufte das Verhalten der Frau als „Dauerdelikt“ ein, dass über Jahre anhalte. Angeklagt waren exemplarisch drei Vorfälle.

Unter Hut und Schal versteckt

Die 76-Jährige aus Freienohl versteckte sich unter einem breiten Hut und hinter einem Schal, um nicht erkannt zu werden. Erst auf die Aufforderung von Richter Siepe und Staatsanwältin Sabine Krippendorf hin lüftete sie den Hut ein wenig, um wenigstens für sie erkennbar zu sein. Sie sagte vor Gericht kein Wort. Diese Schüchternheit steht im krassen Widerspruch dazu, wie Pfarrer Hammerschmidt sie erlebt.

Pfarrer Michael Hammerschmidt am Montag im Amtsgericht Meschede.
Pfarrer Michael Hammerschmidt am Montag im Amtsgericht Meschede. © Jürgen Kortmann

Als Zeuge schilderte der 65-Jährige seine Erfahrungen, wie sie zum Beispiel nackt in seinem Garten tanzte, er obszöne Anrufe bekam, wie nach dem Gottesdienst ein String-Tanga an seiner Haustür hing, wie sein Gelände immer wieder mit sexuellen Anspielungen dekoriert worden ist: „Immer wieder, immer wieder. So ging das die ganzen Jahre über.“ Er schilderte, wie er sein Auto verstecken muss, damit es nicht mit Lippenstift beschmiert wird: „Ich kann mich nicht frei bewegen. Sie versucht ständig, in mein Leben einzudringen.“ Hammerschmidt ist darüber krank geworden. Die Frau sei berechnend: Drohe ihr Gefahr, spiele sie die Verwirrte, die Ängstliche, die Unschuldige.

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Richter Siepe urteilte: „Es steckt eine Krankheit dahinter. Sie machen das nicht aus Boshaftigkeit.“ Deshalb müsse sie sich therapeutisch behandeln lassen. Aber in der Vergangenheit hatte sie sich gegenüber Psychiatern nicht geäußert, was hinter ihrem Drang steckt. Der Richter: „Man kann Ihnen nur vor den Kopf schauen - und nicht in ihn herein.“ Deshalb verließ er sich auf das Gutachten des Neurologen und Psychiaters Dr. Josef Leßmann (Warstein), der sie als schuldfähig einstufte. Er sah weder hirnorganische Beeinträchtigungen noch wahnhafte Zwänge bei der Frau, keine Geistesstörung: „Sie ist sehr wohl in der Lage, ihre Handlungen zu planen und die Auswirkungen abzuschätzen.“ Die Frau habe eine „histrionische Persönlichkeitsstörung“: Sie liebe den theatralischen Auftritt, suche die Bühne und Bewunderung.

Prozess gegen die 76-jährige Stalkerin von Pfarrer Michael Hammerschmidt

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    Auslösender Moment am Sterbebett?

    Und warum ausgerechnet der Pfarrer? Es gibt dafür nur einen Erklärungsversuch. Hammerschmidt war als Geistlicher an das Sterbebett des Vaters der Angeklagten gerufen worden. Er habe dort mitbekommen, wie die Frau den Vater offenbar noch zu einer Entschuldigung gedrängt habe - zu spät, der Mann starb. Der Vater soll seine Tochter sexuell missbraucht haben. Ob es so war? Das ist offen. Die Frau sagt dazu nichts. Aber Psychiater Leßmann hält das für glaubhaft: Hammerschmidt wurde quasi zum „Ersatzobjekt“. Es fehlte ihr an einer Behandlung: „Diese ganze negative Energie und das ganze Leid ist nach wie vor in ihr. Das hat aber nichts mit Wahn zu tun.“ Und, sagt der langjährige Leiter der LWL-Klinik in Warstein: Behandelbar sei das durchaus.

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    Der nächste Prozess droht

    Verteidiger Michael Babilon (Arnsberg) wird in Revision gehen, kündigte er direkt an. Er sieht seine Mandantin weiterhin als schuldunfähig an – wie zuletzt auch das Landgericht. Er sieht einen Wahn hinter der Krankheit der Frau. Die Missbrauchs-Erklärung sei „nur Hörensagen“, sagte er und warf Leßmann vor, der das glaube: „Das ist doch kein wissenschaftliches Arbeiten.“ Andere, prominentere Gutachter hielten die Frau ebenfalls für schuldunfähig: Babilon hatte 17 Gutachten aus der Vergangenheit zum Prozess mitgebracht, er hielt Leßmann für „einseitig“. Richter Siepe hatte es abgelehnt, erneut weitere Gutachten einzuholen: „Wo ist dann das Ende?“