Meschede. Seit 2017 müssen sich Prostituierte registrieren - dennoch kann ihre Zahl auch im Hochsauerland nur geschätzt werden. Ein Blick ins Rotlicht.
Die Rotlicht-Szene im heimischen Raum ist unübersichtlich. Offizielle Bordelle existieren nicht. Es gibt jedoch Prostituierte, die ihre Dienste als Selbstständige anbieten. Beim Hochsauerlandkreis versucht der Fachdienst Rechts- und Vergabeangelegenheiten eine Übersicht zu behalten. Dort werden Angebote der Frauen - Männer sind hier bislang nicht aufgefallen - als sexuelle Dienstleistungen erfasst. Svetlana Sommer ist dafür zuständig.
Rechte und Pflichten
Sie sagt: „Es ist schwierig offizielle Zahlen zu nennen.“ Immerhin: Durch ein neues Prostituiertenschutzgesetz ist die Lage ein wenig übersichtlicher geworden. Seit Juli 2017 müssen sich Anbieter dieses Gewerbes anmelden, wenn sie überwiegend im Hochsauerlandkreis tätig werden wollen. Sie sitzen dann am Schreibtisch von Svetlana Sommer. Sie klärt die Prostituierten über ihre Rechte und Pflichten auf.
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Ein weiterer Termin: die Beratung beim Gesundheitsamt. Dort geht es nicht zuletzt um Krankheiten und deren Vermeidungen. Und es gibt dort den Hinweis auf die Kondompflicht - die gilt sowohl für die Prostituierten als auch für die Kunden. In einem eigenen Paragrafen ist diese Vorschrift geregelt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Viele Reisende darunter
„Für ein bis zwei Jahre“, sagt Sommer, „stellen wir danach Bescheinigungen aus, mit denen Prostituierte tätig werden dürfen.“ Das klingt nach eindeutiger statistischer Erfassung - jedoch: Die Frauen wie Männer dürfen bundesweit tätig sein. Sie brauchen daher nicht zwingend eine Anmeldung im Hochsauerlandkreis, sie können ihre Formalien auch in anderen Landkreisen oder Städten erledigt haben. „Es sind viele Reisende darunter“, sagt Svetlana Sommer. „Manche sind nur ein paar Tage hier, dann ziehen sie weiter.“
Aus diesem Grund gibt es nur Schätzungen: Rund 200 Frauen sind im Hochsauerlandkreis im Jahr tätig, rund 100 von ihnen beantragen ihre Genehmigung bei der Behörde in Meschede. „Ein offizielles Register“, so Sommer, „gibt es nicht.“ Illegale Prostitution ist immer wieder ein Thema - der Verdacht, dass jemand seine Dienste ohne Papiere anbietet. Der Hochsauerlandkreis prüft solche Hinweise regelmäßig.
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Wird eine Ausübung in einer Wohnung verboten oder werden Anordnungen oder Auflagen erlassen, greifen übrigens meistens formale Gründe: beispielsweise weil Fluchtwege fehlen. Meistens ist es allerdings der Mietvertrag, der eine gewerbliche Nutzung ausschließt. Dann geht der Vermieter selbst dagegen vor. Manchmal stimmen die Verdächtigungen, manchmal stecken allerdings nur Nachbarschaftsstreitigkeiten dahinter.
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Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit Juli 2017 in Kraft getreten. Seitdem gilt zum einen eine Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe, zum anderen müssen Prostituierte eine Anmeldebescheinigung vorlegen.
Damit sollten die Frauen und Männer besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden, so die Idee der Politik.
Interessenverbände kritisierten das Gesetz. Es sei insbesondere unklar, was mit den Daten geschehe und wer Einsicht bekomme. Befürchtungen gehen dahin, dass durch den Schriftwechsel zwischen Behörde und Prostituierten auch Angehörige von der Tätigkeit erfahren.