Schmallenberg/Wittgenstein. Die Einzäunung der freilebenden Wisente dauert länger als gedacht. Der Kreis Siegen-Wittgenstein äußert sich zum aktuellen Stand und Planungen.

Es gibt Neuigkeiten in Sachen Wisent-Projekt: Wie der Kreis Siegen-Wittgenstein auf Anfrage mitteilte, kann die Übergangslösung - also eine Einzäunung der bislang freilebenden Tiere im Bereich des Staatswaldes auf Schmallenberger Seite - in diesem Jahr nicht mehr umgesetzt werden.

„Die Übergangslösung, dass die Wisente eingezäunt werden, sollte eigentlich bis Ende des Jahres 2019 realisiert werden“, schreibt der Kreis Siegen-Wittgenstein dazu. „Mittlerweile zeigt sich aber, dass es nicht gelingen wird, innerhalb dieses Zeitraumes die notwendigen Antragsunterlagen erarbeiten und die notwendigen Genehmigungsverfahren gesetzeskonform durchführen zu können.“ Bedeutet: Die Herde wird sich zunächst auch weiterhin frei bewegen können. Wie geht es also weiter?

Hoher Arbeitsaufwand

Die Details eines gegebenenfalls zu errichteten Zaunes - vor allem in Hinblick auf den Verlauf und die Gestaltung - seien komplex, „müssen aber als Grundlage für die anstehenden Genehmigungsverfahren

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detailliert ausgearbeitet werden, womit ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand verbunden ist.“

Daneben sei zu berücksichtigen, dass die für die Herde als Streifgebiet zur Verfügung stehende Fläche temporär verkleinert werde, „was besondere Anforderungen an das Management der Herde und deren maximale Größe stellt.“

Überlegungen zur Zaungestaltung

Die Details zur Zaungestaltung seien aktuell noch nicht festgelegt. Nach aktuellem Stand sei aber davon

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auszugehen, „dass es im Bereich von Wander- und Fahrwegen für Wanderer und dem Forstbetrieb dienende Fahrzeuge besondere Übergänge gibt, die von den Wisenten nicht genutzt werden können“, so der Kreis weiter.

Der Zaun solle so gestaltet werden, dass kleinere Tierarten ohne Probleme in oder aus dem Projektgebiet wechseln können.

Offen ist auch noch, wie es gerichtlich in diesem Fall weitergehen wird. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall zuletzt zurück an der Oberlandesgericht verwiesen. Dieses soll nun ein Gutachten zum Wisentprojekt erstellen.