Schmallenberg/Karlsuhe. Der Fall wird zurück an das Oberlandesgericht gegeben. Für die Waldbauern ist das ärgerlich: „Die unendliche Geschichte ist perfekt“
Eigentlich hatten sich die klagenden Waldbauern nach den vielen Jahren, die der Rechtsstreit um die freilebende Wisentherde schon dauert, vom Termin am Bundesgerichtshof eine Entscheidung erhofft. Diese wird aber länger auf sich warten lassen. Denn der Fall soll wieder an die Vorinstanz - das Oberlandesgericht in Hamm - zurück gegeben werden. Schon vor dem Urteil hatte der V. Zivilsenat des BGH diese Entscheidung angedeutet. Und so kam es dann auch. „Wenn es nach Hamm zurück geht, ist die unendliche Geschichte perfekt“, ärgerte sich Waldbauer Hubertus Dohle aus Oberkirchen.
Warum soll der Fall zurück ans OLG?
Die Senatsvorsitzende Christina Stresemann deutete bereits in der Verhandlung die Auffassung des Senats an, dass eine Duldungspflicht für die Waldbauern aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes in Frage komme. Bedeutet: Die Waldbauern müssen nach dem Gesetz dulden, dass Wisente ihre Grundstücke betreten. Die Voraussetzung dafür: Die Tiere dürften die Grundstücke nicht unzumutbar für die Waldbauern beeinträchtigen. „Das ist noch nicht festgestellt worden.“ Das wäre nun das Thema, was das OLG Hamm klären müsste.
Was sagen die Schmallenberger?
Hubertus Dohle, der zusammen mit seinem Kollegen Georg Feldmann-Schütte den Trägerverein des Auswilderungsprojekts verklagt hatte, war nach der Sitzung in Karlsruhe verärgert: Täglich, so erzählte er auf dem Gerichtsflur, suchten die Tiere seine Grundstücke auf. „In diesem Jahr sind schon deutlich mehr Schäden entstanden als sonst.“ Und warum? „Weil sie Schmacht haben. Weil sie im Projektgebiet nicht die Nahrung finden, die sie eigentlich
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fressen.“ Sein Fazit: „Das zeigt doch, dass diese Tierart in unsere Breiten überhaupt nicht hingehört.“ Enttäuscht über die Entscheidung sei die Klägerseite aber nicht. „Es haben sich viele unserer Argumente wiedergefunden, die Tendenz geht in unsere Richtung. Es ist nur ärgerlich, dass es so lange dauert“, so Anwalt Friedrich von Weichs, der mit Dr. Dieter Schulz Hubertus Dohle vertritt. Dr. Schulz: „Wenn das Verfahren jetzt noch zwei Jahre dauert, dann stehen da oben bald keine Buchen mehr.“
Auch Schmallenbergs Bürgermeister Bernhard Halbe zeigte sich unzufrieden: „Ich hatte mir ein klares Signal des Bundesgerichtshofs in Richtung Eigentumsschutz erhofft. Es ist nicht die Antwort, die wir uns erwartet hatten.“ Die Entscheidung zeige aber auch, „wie schwierig und rechtlich verwoben dieser Fall ist.“
Was sagt der Wisent-Verein?
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Siegfried Mennemeyer, Anwalt des beklagten Wisent-Vereins, in der Verhandlung: „Unseren Wisenten geht es gut, sie haben sich wunderbar entwickelt.“ Ob ein Tier herrenlos oder wild sei, könne nicht die Politik oder ein Gericht entscheiden, sagte er: „Das entscheidet das Tier selbst.“
Was sagt das Gericht?
Der Sichtweise des Wisent-Vereins könne Senatsvorsitzende Christina Stresemann so nicht folgen, sagte sie: „Es kann nicht sein, dass die Wisente von der im öffentlich-rechtlichen Projektvertrag aufgeführten Freisetzungs- bzw. Erprobungsphase unbemerkt in die Entlassung in die Wildnis übergehen. Ohne die geforderte wissenschaftliche Auswertung, ob das Wisent-Projekt am Ende realisierbar ist.“
Wie geht es jetzt weiter?
Geht der Fall an das Oberlandesgericht zurück, müsste dieses zunächst ein Gutachten in Auftrag geben. Die Wisente wandern also vorerst wohl weiter durch die Instanzen wie durch die Wälder Südwestfalens.