Wasserfall/Lennestadt. Der Unfall auf der Sommerrodelbahn im Fort Fun, bei dem ein Junge aus Lennestadt einen Fuß verloren hat, ist juristisch weiterhin nicht geklärt.
Nach dem tragischen Unglück auf der Sommerrodelbahn im Freizeitpark Fort Fun im Oktober 2017 ist die mögliche Schuldfrage weiter offen. Einem damals zwölf Jahre alten Jungen war bei dem Unglück auf der Sommerrodelbahn ein Fuß und ein Unterschenkel abgetrennt worden. Das Kind, ein Jugendfußballer des FC Lennestadt, der mit seiner D-Jugend an jenem Tag bei einem Mannschaftsausflug im Fort Fun gewesen ist, war während der Fahrt im „Trapper Slider“ unter einen Schlitten geraten. Es gibt noch keinen juristischen Schlussstrich dazu.
Fragen nicht berücksichtigt
Anfang des Jahres ist ein Gutachten zu dem Unglück bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg eingegangen. Zu dessen Ergebnissen wiederum hatte das Opfer ergänzende Stellungnahmen eingereicht, teilt Oberstaatsanwalt Thomas Poggel mit: Bestimmte Fragen habe der Gutachter nicht berücksichtigt, so das Opfer. Diese Stellungnahmen sind deshalb daraufhin erneut vom Gutachter untersucht worden – und jetzt müssen diese wiederum von allen Beteiligten erneut überprüft werden.
Ob das Unglück am Ende überhaupt strafrechtlich Konsequenzen nach sich ziehen wird, ist derzeit völlig offen, so Poggel: „Die Frage ist, was lässt sich am Ende tatsächlich nachweisen.“ Ein ganzes Bündel denkbarer Ursachen wird untersucht: Das reicht von der Möglichkeit einer unsachgemäßen Bedienung durch das Kind über die Frage ordnungsgemäßer Sicherungssysteme bis zu Konstruktionsfragen – wie sich zum Beispiel ein Bein dort verhaken konnte.
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Nach dem ersten Gutachten im Februar konnte laut Gutachten auch eine zu hohe Geschwindigkeit erreicht werden, die bei Nässe bis zu 50 km/h lag. Dies wurde von der Park-Leitung im Fort Fun angezweifelt worden: Ihre Experten kamen nach dem Unglück zu anderen Ergebnissen - woraufhin die Bahn auch wieder eröffnet wurde. Der Park rüstete die Anlage mit besseren Anschnallgurten, Bremshebeln und Verriegelungen der Schlösser nach. Ein eigenhändiges Abschnallen war nicht mehr möglich. In das juristische Verfahren ist Fort Fun nicht eingebunden: Dafür müsste eine Anklage erfolgen.