Bad Fredeburg. Mehr als 25 Mal wurde ein Mann ohne Führerschein beim Fahren erwischt -zuletzt einen Tag nach der letzten Verhandlung. Jetzt wurde er verurteilt.
Immer wieder fährt ein 74 Jahre alter Mann aus Schmallenberg ohne Führerschein und wird erwischt – mittlerweile sind es mehr als 25 Taten, die dem Rentner vorgeworfen werden (wir berichteten). Die letzte Tat ereignete sich nur einen Tag nach einer Hauptverhandlung am 10. Juli , die fortgesetzt werden sollte und bei der eine Haftstrafe stand im Raum war.
Der Mann wurde von der Polizei am Tag darauf bei der Fahrt mit seinem Wagen erwischt. Der zweite Vorwurf stammte noch aus dem Jahr 2018. Der 74-Jährige bestritt dies Tat, räumte aber ein, am 11. Juli am Steuer gesessen zu haben. „Ich habe aber nicht den geringsten Zweifel, dass Sie in beiden Fällen gefahren sind“, sagte Richter Ralf Fischer und verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung.
Keine positive Prognose
„denn eine positive Prognose kann ich nicht stellen. Für eine Bewährungsstrafe müsste die Erwartung bestehen, dass Sie keine Straftaten mehr begehen und bisher haben sie alle Bewährungschancen mit Füßen getreten.“ Er sei während einem noch laufenden Verfahren wieder straffällig geworden, „obwohl Sie wussten, dass noch ein Verhandlungstermin aussteht. “
Dass er am 11. Juli gefahren war, das räumte der 74-Jährige im Prozess ein: „Das entspricht den Tatsachen“, sagte er. Im November des vergangenen Jahres hingegen, „habe ich nicht im Auto gesessen. Ich war beim Arzt und war erst sehr spät wieder in Schmallenberg. Ich war aufgrund meiner Krankheit gar nicht in der Lage zu fahren“ (wir berichteten). Dieser Fall war in der Verhandlung am 10. Juli zuletzt Thema.
Durch Zeugenaussage überführt
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Ein Zeuge will den Mann „genau erkannt haben. Er fuhr unmittelbar an mir vorbei.“ Auch ein Schreiben der Siegener Arztpraxis, in der der Mann am Morgen in Behandlung war bescheinigt nun, dass er nach der Untersuchung körperlich dazu in der Lage gewesen sein soll, zu fahren. Die Untersuchungen und das Gespräch mit dem Patienten hätten nicht allzu lange gedauert.
„Sie sind in diesem Fall zwar nicht geständig, wurden aber durch die Zeugenaussage überführt“, so die Staatsanwältin, die letztlich in ihrem Plädoyer die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten forderte. Berücksichtigt worden sei bei der Entscheidung auch ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr
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2011. „Dort wurde eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt. Diese ist sicherlich heute auch noch gegeben. Denn rational kann man ein solches Verhalten nicht erklären“, so Fischer. Von einer kompletten Schuldunfähigkeit gehe er jedoch nicht aus. Deswegen folgte er der Forderung der Staatsanwältin.
Neun weitere Monate Haft stehen aus
Insgesamt hat der Mann nun schon mehrere Jahre seines Lebens in Haft verbracht, weil er ohne Fahrerlaubnis fährt. Eine weitere Haftstrafe antreten muss der Rentner noch in dieser Woche. Denn neun Monate Haft - aus zwei weiteren Fällen - stehen noch aus.
Diese sollte der Rentner aufgrund einer schweren Krebserkrankung zunächst nicht antreten. Sein Verteidiger hatte einen Gnadenantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Dieser wurde nun verworfen. „Sie werden immer wieder straffällig. Eine Krankheit ist kein Freibrief, um das zu tun, was man möchte. Sie sind haftfähig und müssen daher für ihre Vergehen büßen“, so Richter Ralf Fischer zu dem Angeklagten.