Schmallenberg. . 25 Mal ohne Führerschein gefahren: Rentner soll weitere Tat begangen haben. Er bestreitet das: „Ich war beim Arzt.“ Beweise müssen geprüft werden

25 Mal wird ein 74-jähriger Schmallenberger ohne Führerschein erwischt, bereits mehrfach wurde er deswegen verurteilt (wir berichteten). Mehrere Jahre hat er deswegen schon in Haft verbracht.

Jetzt steht eine weitere Verurteilung im Raum - wieder geht es um das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zur Zeit stehen neun Monate Haft aus, weil die Bewährung widerrufen wurde.

Antreten kann der Schmallenberger sie nicht - er leidet an einer Krebserkrankung. Bei der Staatsanwaltschaft wurden deswegen bereits zwei Gnadenanträge gestellt, so Verteidiger Friedrich von Weichs.

Neuer Fall kurz nach letzter Verurteilung

„Noch ein Grund mehr, dass Sie nicht mehr fahren sollten“, betonte Richter Ralf Fischer. „Sie sind auch kognitiv beeinträchtigt. Von Ihnen geht eine Gefahr aus, Sie könnten ernsthaft jemanden durch Ihr Verhalten verletzen.“

Ein Urteil gibt es noch nicht, zuerst müssen weitere Beweise geprüft werden. Es geht um einen Fall aus dem November 2018 - nur einen Monat nachdem der Rentner zuletzt wegen einer Fahrt ohne Führerschein verurteilt worden war.

Am Tattag beim Arzttermin

Ein Zeuge will den 74-Jährigen im Auto gesehen haben - das Auto sei „in Schmallenberg mittlerweile bekannt“, so Fischer. „Das kann aber nicht sein, ich war an dem Tag bei einer Ärztin in Siegen für eine Untersuchung“, beteuerte der Angeklagte jetzt in der ersten Verhandlung.

„Ich bin schon morgens hingefahren und erst am späten Nachmittag zurückgekommen, weil ich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen musste. Das war ein umständlicher Weg.“

Auch ein Arztbrief wurde dem Gericht vorgelegt. Dieser bestätigte zwar, dass der Schmallenberger sich für eine Untersuchung an diesem Tag in der Siegener Praxis befunden hatte - „die Uhrzeit ist allerdings nicht vermerkt“, betonte Richter Ralf Fischer.

Straftaten Einhalt gebieten

Diese soll nun im Rahmen weiterer Ermittlungen herausgefunden werden. „Und auch wenn die Uhrzeit, die der Zeuge angegeben hat, abweicht und Sie an dem Tag gefahren sind, ist es trotzdem eine Straftat“, betonte Fischer.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stehe für den 74-jährigen Rentner einiges auf dem Spiel: „Von diesem Verfahren hängt für Sie viel ab - das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Ihr Gnadenverfahren haben. Man muss den immer wieder stattfindenden Straftaten Einhalt gebieten.“

34 Vorstrafen

Neben den Verurteilungen für die Fahrten ohne Führerschein hat der Rentner in seinem Leben zahlreiche Eintragungen im Bundeszentralregister gesammelt: Insgesamt 34 Vorstrafen sind dort vermerkt. „Das ist kaum zu toppen“, sagte Fischer.

Neben dem Fahren ohne Führerschein gibt es Eintragungen für mehrfache Trunkenheit im Verkehr, Verletzung der Unterhaltspflicht, Urkundenfälschung, oder Körperverletzung. „2001 wurde dann die Führerscheinsperre auf Lebenszeit verhängt.“

Beweise werden geprüft

2011 sei nach einem psychiatrischen Gutachten verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten festgestellt worden - „und ich gehe davon aus, dass das bis heute so ist“, so Fischer.

Auch, dass der Angeklagte immer noch ein Auto besitze und „es nicht abschafft und somit Vorbereitungen trifft, um keine weiteren Straftaten zu begehen, spricht für mich gegen den Angeklagten“, so der Staatsanwalt. Zeugen wurden nicht gehört, „wir müssen erst die weiteren Beweise aufnehmen.“

Nun sollen Ermittlungen beim Facharzt für Innere Medizin in Siegen folgen - und Aufschluss darüber geben, in welchem Zeitraum der Angeklagte dort behandelt worden ist. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.