Schmallenberg. . Schon 24 Mal ist ein 74-Jähriger aus Schmallenberg ohne Führerschein erwischt worden. Nun muss er für vier Monate ins Gefängnis – schon wieder.

„Sie blicken auf ein Leben mit sehr viel Haft zurück. Vor allem, weil sie immer wieder ohne Führerschein mit ihrem Auto gefahren sind“, sagte Richter Ralf Fischer zu einem 74 Jahre alten Mann aus Schmallenberg vor Gericht.

Betrug, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, Unterschlagung – insgesamt 33 Vorstrafen hat der Rentner in seinem Register stehen, überwiegend – 23 mal – wurde er verurteilt, weil er ohne Führerschein mit seinem Auto gefahren ist.

Zeuge erkennt notorischen Straftäter in Schmallenberg

Und nun saß er wieder deswegen auf der Anklagebank – und wurde erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Insgesamt vier Monate muss der 74-Jährige nun ins Gefängnis.

Aufgeflogen war der Angeklagte, weil ihn ein 55-jähriger Schmallenberger frühmorgens beim Autofahren beobachtet hatte: „Ich habe ihn ganz deutlich erkannt und ich wusste auch, dass er keinen Führerschein hat“, sagte der Zeuge vor Gericht aus. „Deswegen habe ich dann auch sofort die Polizei gerufen.“

"Es geht hier auch um die Sicherheit anderer"

Der Angeklagte hingegen wollte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußern und schwieg. In einem früheren Verfahren gegen den Schmallenberger war bei ihm eine verminderte Schuldfähigkeit von einem Psychiater festgestellt worden – und auch in diesem Verfahren wurde diese Einschätzung vom Gericht berücksichtigt.

„Aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit kann dauerhaft solche Straftaten nicht rechtfertigen“, betonte Ralf Fischer. „Es geht hier schließlich auch um die Sicherheit anderer, nicht nur um ihre eigene. Sie können mit ihrem Verhalten im Straßenverkehr andere Menschenleben gefährden“, sagte er in Richtung des Angeklagten.

Eine komplette Schuldunfähigkeit sehe er in diesem Fall nicht. „Und ich habe auch nicht den geringsten Zweifel daran, dass Sie mit dem Wagen gefahren sind“, so Ralf Fischer.

Letzte Verurteilung erst vier Monate her

Aus Sicht der Staatsanwalt gebe es nichts, was zu Gunsten des Angeklagten spreche. Auch eine Verbesserung in seinem Verhalten sei nicht zu beobachten: „Nur vier Monate nach ihrer letzten Verurteilung sind sie wieder ohne Führerschein gefahren.“

Der Verteidiger bat darum, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, „auch wegen der persönlichen Situation des Angeklagten.“ Er wies zudem auf eine schwere Erkrankung hin, unter der der Angeklagte leidet.

Aber für eine Bewährungsstrafe fehle es laut Richter aber an den „positiven Voraussetzungen und einer positiven Prognose für die Zukunft“.

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