Meschede/Calle/Freienohl/Remblinghausen. Die Stadt Meschede muss nach Urteilen des Verwaltungsgerichts mehr Windkraft zulassen. Die Begründung ist bemerkenswert.

Der Bau vier neuer Windkraftanlagen rund um Calle rückt näher. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor. Es hatte den Flächennutzungsplan der Stadt Meschede für ungültig erklärt. Die Beschlüsse sind den Beteiligten inzwischen zugestellt. Jetzt werden Details bekannt.

Ablehnung rechtswidrig

Nachdem die Pläne für den Bau von Windkraftanlagen bei Calle abgelehnt worden waren, hatte eine potenzielle Windpark-Investorin vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sie bekam Recht: Der Hochsauerlandkreis müsse positive immissionsschutzrechtliche Vorbescheide für die Errichtung und den Betrieb erteilen, befanden die Richter. Die Vorhaben seien planungsrechtlich zulässig und eine Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Meschede sei rechtswidrig gewesen.

Mehr noch: In der Begründung des Urteils wird jetzt deutlich, warum der „Mescheder Weg“ mit nur einer Zone für Windkraftanlagen bei Einhaus gescheitert ist. Zum einen mahnte das Verwaltungsgericht - wie berichtet - einen Formfehler an: So hätte seinerzeit im Amtsblatt deutlicher darauf hingewiesen werden müssen, dass die Windkraftzone in Einhaus nicht nur für den kleinen Bereich dort, sondern für das gesamte Stadtgebiet gelten sollte. Zum anderen wirft das Verwaltungsgericht der Stadt Meschede auch „beachtliche Abwägungsmängel“ vor.

Harte und weiche Tabuzonen

Demnach hätten zunächst Zonen ermittelt werden müssen, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen, weil die Errichtung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dort ausgeschlossen sei - so genannte harte Tabuzonen. Außerdem Zonen, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen von vornherein keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen - so genannte weiche Tabuzonen.

Diese Vorgaben habe der Rat der Stadt Meschede bei der Änderung seines Flächennutzungsplans nicht beachtet. „Er hat zunächst zahlreiche groß- und kleinflächige Tabuzonen aus der Planung ausgenommen, ohne dass dabei eine Entscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen vorgenommen wurde“, so das Verwaltungsgericht Arnsberg.

Eine einzige Zone von 20 Hektar

Darüber hinaus habe der Rat keine tragfähige Grundlage dazu getroffen, ob der Windenergie überhaupt hinreichend Raum gegeben wurde. Nach Auffassung der Kammer liegt auch hier ein Mangel im Abwägungsergebnis nahe, da mit der erfolgten Ausweisung von nur einer einzigen Konzentrationszone in Einhaus von knapp 20 Hektar, die Raum für vier Windenergieanlagen biete, „dem Erfordernis der hinreichenden Ermöglichung von Windenergienutzung im Gemeindegebiet wohl kaum Rechnung getragen worden sein dürfte.“

Neu zu entscheiden

Mit ähnlicher Begründung hat das Verwaltungsgericht die Ablehnung von fünf Windenergieanlagen in Freienohl und vier in Remblinghausen für unwirksam erklärt. Über deren Genehmigung müsse neu entschieden werden.

Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Arnsberg kann die Zulassung einer Berufung beantragt werden. Darüber hätte das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden. Die Stadt Meschede möchte diesen Weg gehen und hat sich im Stadtrat mehrheitlich dafür entschieden. Der Hochsauerlandkreis prüft derzeit, ob eine Zulassung zur Berufung beantragt wird.