Enste. In Meschede fehlt an der A46 Platz für parkende Lkw. Offenbar ist das Thema jetzt aber in Berlin angekommen. Doch diese Mühlen mahlen langsam.

Die schwierige Parksituation für Lkw-Fahrer entlang der A46 beschäftigt nun auch das Bundesverkehrsministerium. Der Zeitrahmen ist allerdings lang: Er geht bis ins Jahr 2030.

Lkw-Fahrer stranden vor allem an Wochenenden und Feiertagen wegen ihrer Lenk- und Ruhezeitregelung regelmäßig im Gewerbegebiet Enste. Sie finden dort aber keine geeigneten Parkplätze und müssen unter zum Teil „menschenunwürdigen Bedingungen“ ihre Notdurft im Gebüsch verrichten. So hatten Vertreter der Spedition Mönig es in einem unserer Berichte geschildert.

Stadt und IHK ohne Ideen

Auch Stadt und IHK sehen keine Lösung (wir berichteten). Sie verwiesen auf den Bund, der für den Ausbau der Rastplätze an Autobahnen zuständig ist. Selbst der plane nach der Freigabe der A46 bis Nuttlar nur zwei kleine unbewirtschaftete Anlagen (Sengenberg und Alfert) mit jeweils sieben Lkw-Stellplätzen, zwar mit WC, aber ohne weitere Sanitärräume.

Thomas Frye, Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik, Innovation und Umwelt bei der IHK Arnsberg, hatte dazu den Bund sehr konkret in der Pflicht genommen: „Rast- und Übernachtungsplätze sind Teil der Fernstraßen-Infrastruktur. Sie müssen deshalb auch vom Bund geplant und finanziert werden.“ Und der verfüge durch Steuer- und Mauteinnahmen auch über ausreichende Finanzmittel.

Bundesverkehrsministeriums erstellt aktuelle Prognose

Auf Anfrage des heimischen SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese teilte nun ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums mit: Bisher sei die A46 zwischen der Autobahn-Raststätte in Werl und der Anschlussstelle in Bestwig mit 45 Kilometern schlicht zu kurz für eine bewirtschaftete Anlage. Der Regelabstand betrage 50 bis 60 Kilometer.

Man erstelle aber zurzeit eine aktualisierte Parkbedarfsprognose für die deutschen Autobahnen bis zum Jahr 2030 und im Anschluss - gemeinsam mit den Straßenbauverwaltungen - ein entsprechendes Maßnahmenkonzept für Rastanlagen. Dabei werde auch erneut geprüft, ob eine Kapazitätssteigerung auf der A46 im Raum Bestwig nötig sei und wenn ja wie man sie umsetzen könne.

Neben dem Neu- und Ausbau von Rastanlagen gehe es auch um eine effizientere Nutzung und Auslastung bestehender Parkflächen durch „verdichtetes Parken und verbesserte Parkinformationen“ entlang eines Autobahnabschnittes.

>>>HINTERGRUND

Der Regelabstand für unbewirtschaftete Parkanlagen beträgt laut Bundesverkehrsministerium 50 bis 60 Kilometer, im Ausnahmefall (geringer Fernverkehr, ausschließlich stark saisonaler Fernverkehr, hoher Pendleranteil) bis zu 80 Kilometer.

Zwischen den bewirtschafteten Rastanlagen sind unbewirtschaftete Anlagen mit einem Regelabstand von 15 bis 20 Kilometer anzuordnen. Im Ausnahmefall in einem Abstand von 25 Kilometer.

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