Nuttlar. . Zweiter Verhandlungstag vor der 5. Großen Strafkammer: Menge der Amphetaminbasezubereitung reicht für 33.400 Konsumeinheiten
Vor der fünften großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg ging gestern der Drogenprozess gegen zwei 29-jährige Männer aus Nuttlar und Ramsbeck sowie einen 21-jährigen Niederländer weiter. Zwei der Angeklagten wurden gestern morgen noch in Handschellen in den Gerichtssaal geführt – für einen der beiden endete der Verhandlungstag in Freiheit – allerdings nur vorübergehend.
Razzia im Juni
Zu Erinnerung: Die drei mutmaßlichen Drogenhändler waren der Polizei bei einer Razzia im vergangenen Juni ins Netz gegangenen. Einer der Hauptschauplätze war eine kleine Autowerkstatt in Nuttlar. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.
Konkret wird den beiden Bestwigern vorgeworfen, Ende Oktober/Anfang November 2017 zwei Kilogramm Amphetamine gekauft zu haben. Diese streckten sie laut Anklage mit Koffein, Alkohol und Milchpulver auf fünf bis sieben Kologramm, anschließend verkauften sie es gewinnbringend im Raum Meschede. Bestellt haben sollen sie die Drogen bei dem Mitangeklagten Niederländer.
Weitere Bestellung
Der wiederum soll dann im Juni 2018 eine weitere Bestellung aus Bestwig erhalten haben. Diesmal wird den beiden 29-Jährigen vorgeworfen, 4,5682 Kilogramm hochkonzentrierte Amphetaminbasezubereitung mit einem Wirkstoffgehalt von 36,5 Prozent bestellt zu haben. Daraus sollte anschließend Pep hergestellt und wiederum gewinnbringend verkauft werden. Dazu kam es aber nie, weil die Polizei bei der Übergabe durch den Niederländer, die in der besagten Werkstatt stattfand, zugriff.
Laut einem Wirkstoffgutachten, das vor Gericht verlesen wurde, reichte die Menge der Amphetaminbasezubereitung für 33.400 Konsumeinheiten. Zum Vergleich: Bei Amphetamin liegt die nicht geringe Menge bei 200 Konsumeinheiten.
Im gestrigen Prozess ging es bereits für alle drei Angeklagten um Strafrahmen, die nach einer Verständigung festgelegt wurden. Diese sind für die Kammer bindend, wenn die Geständnisse der Angeklagten weitgehend und nahe an den Vorwürfen sind.
Handy abgehört
Genau das war bei dem angeklagten Mann aus Nuttlar der Fall. Er gab vor Gericht die Drogenkäufe und -verkäufe zu und bestätigte, den Kontakt zu dem Mitangeklagten Niederländer hergestellt zu haben. Das bestätigte, als Zeuge geladen, auch ein Polizist aus Meschede. Die Beamten hatten unter anderem die Handys des Nuttlarers abgehört und eines davon als „Dealer-Telefon“ identifiziert. „Wir konnten dabei klar raushören, dass es sich um Drogengeschäfte handelte“, so der Zeuge.
Psychiatrisches Gutachten vorgestellt
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte, dass bei dem Angeklagten aus Nuttlar keine eingeschränkte Schuldfähigkeit gegeben ist.
Der Experte wies auf eine lange Drogenabhängigkeit (10 Jahre hin). Seiner Ansicht nach, eigene sich sowohl eine stationäre, wie auch eine ambulante Therapie.
Durch die Abhörmaßnahme gelang der Polizei dann auch der Zugriff beim Drogendeal im Juni. Laut Vereinbarung erwartet den 29-Jährigen eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und zehn Monaten, aber nicht über drei Jahren und vier Monaten. Sechs Monate hat der 29-Jährige bereits in Untersuchungshaft verbracht.
Eine etwas mildere Strafe könnte der mitangeklagte Ramsbecker erhalten, hier liegt das Strafmaß laut Vereinbarung nicht unter zwei Jahren und vier Monaten und nicht über zwei Jahren und acht Monaten.
Der Ramsbecker gab vor Gericht an, bei den Drogendeals „nur geholfen“ zu haben. So gibt er zu, die Drogen „mitgemischt“ zu haben und auch bei Deals dabei gewesen zu sein. „Ich wusste aber beim zweiten Mal zum Beispiel gar nicht, was da genau an Drogen aus den Niederlanden kommt“, so der 29-Jährige. Später räumte er auf Nachfrage aber ein, auch Geld kassiert zu haben. „Etwa 200 bis 300 Euro pro Verkauf“, so der Ramsbecker.
Haftbefehl ausgesetzt
Den 21-jährigen Niederländer, der die Drogen nach Nuttlar brachte, die er nach eigener Aussage von einem Mann aus der Nähe von Venlo hatte, zu dem er aus Angst keine näheren Angaben machen wolle, erwartet ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren und zehn Monaten und höchsten drei Jahren und sechs Monaten, insofern eine Behandlung nach Erwachsenenstrafrecht stattfindet. Das aber muss noch geprüft werden.
Aufgrund des Geständnisses und „geringer Fluchtgefahr“ wurde der Haftbefehl gegen den Nuttlarer gestern erstmal ausgesetzt. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft ist der 29-Jährige jetzt erstmal auf freiem Fuß, muss aber zwei Mal in der Woche bei der Polizei in Meschede erscheinen. Der nächste Verhandlungstag ist für Montag, 17. Dezember, angesetzt, dann werden auch die Urteile erwartet.
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