Schmallenberg/Bad Berleburg. . Im Streit zwischen Oberkirchener Waldbauern und dem Wittgensteiner Trägerverein werden schon bald die Richter in Karlsruhe entscheiden.

Die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden sich noch in diesem Jahr mit dem Streit um die frei lebenden Wisente beschäftigen. Aus Karlsruhe kam jetzt die Nachricht, dass die entsprechende Verhandlung für den 16. November angesetzt ist. Das sind die wichtigsten Fakten:

Der Streitpunkt

Zwei Waldbauern aus Oberkirchen beklagen, dass die Wisente Schäden in ihren Kulturen verursachen. Die Tiere sind schon mehrfach durch die Privatwälder gezogen und haben die Rinde von Bäumen geschält.

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Neben einer Schadensregulierung erwarten die Eigentümer vom Trägerverein vor allem, dass er die Tiere in Zukunft von ihren Grundstücken fernhält — wenn nötig auch, indem die Tiere eingezäunt werden. Das wäre das Ende des Auswilderungsprojekts, das der Verein unbedingt verhindern will.

Ursprünglich hatten sogar fünf Forstwirte gegen den Trägerverein aus Wittgenstein geklagt, drei der Verfahren ruhen aber aktuell.

Der juristische Vorlauf

Zuletzt hatte sich das Oberlandesgericht in Hamm mit dem Fall befasst. Die Richter fällten ein Urteil, das beide Seiten zu Teilen positiv für sich deuteten. Der Verein muss laut Urteil dafür sorgen, dass die Tiere keine weiteren Schäden in den Wäldern der Oberkirchener Kläger verursachen – so gebietet es das Eigentumsrecht.

Kompliziert macht den Fall allerdings das Naturschutzgesetz. Denn die frei lebenden Tiere sind eine geschützte Art, ihnen darf niemand nachstellen, sie gar fangen oder töten. Das Oberlandesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass der Trägerverein sich auf das Bundesnaturschutzgesetz berufen kann und die einst ausgewilderten Tiere heute herrenlos seien. Genau das war immer das wichtigste Argument des Trägervereins.

„Es sind verschiedene Rechtsbereiche, die hier miteinander kollidieren“, sagt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies, der einen der Kläger vertritt. „Das macht den Fall so kompliziert.“ Die Richter müssen abwägen, ob Eigentumsrecht oder Artenschutz höher zu bewerten sind.

Die Verhandlung

Im Bundesgerichtshof geht es um reine Rechtsfragen, Zeugen oder Gutachter werden dort nicht mehr gehört. Die Richter in Karlsruhe entscheiden darüber, ob ihre Kollegen am Hammer Oberlandesgericht das geltende Recht richtig ausgelegt haben.

Die Waldbauern aus Oberkirchen können vor dem obersten deutschen Gericht nicht von ihren heimischen Anwälten vertreten werden, denn dort ist nur ein kleiner Kreis von Anwälten überhaupt zugelassen.

Die Erwartungen

Nach jahrelangen Streitigkeiten in allen Instanzen entscheidet nun das oberste deutsche Gericht über die Wisentherde am Rothaarsteig. Dass damit auch ein endgültiges Urteil fällt, ist unter Experten noch umstritten. Einige halten es sogar für möglich, dass der Sauerländer Streitfall irgendwann sogar noch auf europäischer Ebene Thema wird.

Das schätzt Thies als sehr unwahrscheinlich ein, weist aber auf einen anderen möglichen Ausgang hin: „Allerdings kann es passieren, dass der Bundesgerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht zurückverweist.“ Zum Beispiel dann, wenn er es für sinnvoll hält, noch Experten einzuschalten.

Bernd Fuhrmann als Vorsitzender des Trägervereins kündigte bereits an, dass der Vorstand im November nach Karlsruhe fahren werde, immerhin gehe es „um die Zukunft der einzigen freilebenden Wisentherde in Westeuropa.“ Es solle gelingen, dass Mensch und Tiere in Zukunft miteinander leben können.

>> ANDERE WALDBAUERN FORDERN ABSCHUSS

  • Im Streit um die Wisente gibt es gleich mehrere Prozesse: Das Verwaltungsgericht in Arnsberg wird sich voraussichtlich im Juni erneut mit den Tieren befassen.
  • Dort klagen zwei Waldbauern aus Kirchhundem und zwei aus Lennestadt gegen das Artenschutzprojekt.
  • Sie fordern ebenfalls, dass die Tiere eingezäunt werden und sehen als äußerstes Mittel auch den Abschuss der Tiere – dafür müssten sie aber erst einmal nach Jagdrecht freigegeben werden, aktuell ist die Jagd verboten.