Meschede. . Probleme mit Abschiebungen: Im HSK sind wegen des Mangels an Haftplätzen acht teils straffällig gewordene Asylbewerber auf freiem Fuß.
- Nach Gerichtsurteil: Hintergründe zum Fall des 22-Jährigen aus Guinea
- Drei Abschiebungen gescheitert, sein Heimatland will ihn nicht zurück
- Zu wenige Haftplätze in Abschiebe-Haftanstalt in Büren, klagt der HSK
Der Fall des 22 Jahre alten Mannes aus Guinea, der beim Versuch seiner Abschiebung einen ehemaligen Polizisten schwer verletzt hatte, hat auch im Kreishaus Betroffenheit ausgelöst. Auf Anfrage nennt die Ausländerbehörde Hintergründe zu dem Vorfall. Und sie verweist auf aktuelle Probleme bei Abschiebungen: Acht teils straffällige Asylbewerber aus dem HSK sind auf freiem Fuß, weil im Abschiebe-Gefängnis Büren keine Plätze frei sind.
20000 Euro an Kosten für einzelnen Fall
„Das ist ein Extremfall gewesen“, sagt Kreissprecher Martin Reuther über den Fall des 22-Jährigen. Aber dieser Fall ist auch vom Verfahren her besonders. Bisher sind allein für diesen einen Westafrikaner über 20 000 Euro an Kosten für Abschiebungen, versuchte Abschiebungen und Haft entstanden.
Asyl-Glossar – die wichtigsten Begriffe
Wie berichtet, ist der 22-jährige Westafrikaner vom Amtsgericht Meschede zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. 2013 war der Guineer in die EU eingereist – in Spanien. Dort hätte auch sein Asylverfahren durchgeführt werden müssen. Im November 2013 reiste er aber aus Spanien weiter nach Deutschland.
Festnahme im Sozialamt
Der erste Versuch der Abschiebung aus Deutschland: Im Februar 2016 sollte er von Meschede aus nach Spanien überstellt werden – dabei flüchtete er. Später am gleichen Tag wurde er im Sozialamt der Stadt Meschede festgenommen: Er hatte versucht, Leistungen zu beantragen. Daraufhin wurde er in die Abschiebe-Haftanstalt nach Büren gebracht und im März nach Spanien abgeschoben.
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Bereits im April war er wieder in Deutschland. Im September 2016 der zweite Versuch einer Abschiebung – diesmal mit dem verletzten ehemaligen Polizisten. Die Abschiebung wurde abgebrochen. Der dritte Versuch einer Abschiebung: Am 19. Oktober 2016 – wieder wehrte sich der Mann aber erfolgreich dagegen.
Spanien nicht mehr zuständig
Das genaue Datum spielt hier eine wichtige Rolle: Denn kurz darauf, am 25. Oktober, endete die Frist, bis zu der der Guineer nach Spanien hätte abgeschoben werden können. Damit war jetzt nicht mehr Spanien für ihn zuständig: Nun wurde Deutschland verantwortlich, das Asylverfahren ein nationales. Im Januar 2017 ist sein Asylantrag abgelehnt worden: Dem Mann ist deshalb die Abschiebung nach Guinea angedroht worden. Ohne Folgen, denn: „Die Abschiebung ist nicht durchführbar“, sagt Martin Reuther. Denn Guinea stellt abgelehnten Asylbewerbern keine Papiere für ihren Heimatstaat aus. Der Mann wird vermutlich hierbleiben.
Probleme vor Ort
Nach Angaben seines Sprechers hat der Hochsauerlandkreis in diesem Jahr bislang 98 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben (2016 waren es im ganzen Jahr 100). Im Moment sei wieder das Problem, dass das Abschiebe-Gefängnis in Büren nicht ausreichend Plätze habe: In den letzten 14 Tagen konnten deshalb im HSK acht eigentlich ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber gar nicht erst festgenommen und nach Büren gebracht werden.
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Bei den acht handelt es sich um ehemals untergetauchte Menschen, die sich bei Sozialämtern plötzlich wieder gemeldet hatten (und die jetzt in Haft hätten genommen werden), außerdem um Kriminelle sowie um Asylbewerber, die bei früheren Abschiebungen ebenfalls Widerstand geleistet haben. Die acht sind derzeit alle auf freiem Fuß, bestätigt der Kreissprecher. Ob sie in der Zwischenzeit wieder untergetaucht sind, ist nicht bekannt.
Ein weiterer Krimineller habe bis nach Hamburg gebracht werden müssen, um dort in Abschiebehaft zu kommen. „Das ist in so vielen Fällen logistisch aber gar nicht zu leisten. Die Fälle machen unsere Probleme vor Ort deutlich“, sagt Martin Reuther: Es gebe zu wenige Abschiebehaftplätze in NRW.
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