Meschede. . Bei der geplanten Abschiebung eines Asylbewerbers ist ein ehemaliger Polizist schwer verletzt worden. Es hatten sich drastische Szenen ereignet.

  • Bei der Abschiebung eines Westafrikaners erleidet ein ehemaliger Polizist einen Kreuzbandriss
  • Die Abschiebung muss wegen des Widerstandes des Mannes abgebrochen werden
  • Amtsgericht Meschede verurteilt 22-Jährigen zu sechs Monaten Haft

Ein ehemaliger Polizist ist bei der geplanten Abschiebung eines Asylbewerbers schwer verletzt worden. Der Mann erlitt einen Kreuzbandriss. Der 22-jährige Täter, der alles machte, um seiner Abschiebung zu entgehen, ist vom Amtsgericht Meschede zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann sollte bereits zum zweiten Mal abgeschoben werden. In der Zwischenzeit ist seitdem auch ein dritter Versuch gescheitert.

Der Vorfall wurde erst jetzt durch den Prozess bekannt, er ereignete sich bereits im vergangenen September. Dabei sollte der heute 22-jährige Mann aus dem westafrikanischen Guinea nach Spanien abgeschoben werden: Spanien wäre für den Asylbewerber zuständig gewesen, weil er dort erstmals die EU betreten hatte.

Todesdrohung ausgesprochen

Drei Mitarbeiter der Kreis-Ausländerbehörde und zwei Ex-Polizisten holten ihn morgens in seiner Unterkunft in Meschede ab. Der Kreis hat einen Pool aus 13 Polizeibeamten im Ruhestand, die den praktischen Teil einer Abschiebung durchführen – in diesem Fall sollte der 22-Jährige von zwei Ehemaligen zum Flughafen nach Düsseldorf gebracht und dort an die Bundespolizei übergeben werden.

Vor Gericht ließ sich der Mann alles ins Französische übersetzen. Einige Sätze auf Deutsch konnte er aber offenbar: „Ich mache dich tot“, soll er gleich zu dem einen Ex-Polizisten gesagt haben. Im Prozess bestritt der Guineer alles. Er habe keine Erinnerungen an den Tag. Und: „Seitdem ich geboren wurde, habe ich nie jemandem etwas zuleide getan.“ Zumal er diesem älteren Ex-Polizisten doch nichts tun würde: „Er hat das Alter meines Vaters.“

„So was habe ich noch nie erlebt“

Laut seiner Begleiter war das anders. Dem Mann wurden vorsorglich Handfesseln angelegt, weil er bereits bei einem früheren Abschiebeversuch geflüchtet war. Los ging es dann im Transporter auf der Fahrt: Er versuchte, den Begleiter zu beißen. Auf der Autobahn fing der 22-Jährige an, mit seinem Kopf permanent gegen die Seitenscheibe zu schlagen. „So was habe ich noch nie erlebt. Ich war total baff“, sagte der Ex-Polizist aus. Er hatte Angst, dass die Scheibe brechen und sich der Mann dann am Kopf oder Hals schwer verletzen würde.

Der Fahrer vorne konnte nicht helfen. Hinten hielt sein Kollege den Kopf des 22-Jährigen fest, um ihn von den Kopfstößen abzuhalten. Weil sich der Afrikaner aber weiter wehrte, musste er sich – um genügend Kraft aufwenden zu können – mit dem Bein an der Fahrzeugseite abstützen: „Da merkte ich, da ist was kaputt gegangen.“ Danach wurde ein Kreuzbandriss festgestellt, der Mann wurde operiert, er war bis Mai 2017 arbeitsunfähig. Bis heute hat er Schmerzen im rechten Knie behalten.

Keine Einsicht, keine Reue

Die Fahrt wurde bereits in Oeventrop abgebrochen. Auch auf der Rückfahrt nach Meschede blieb der Afrikaner aggressiv: „Er tobte immer weiter.“ Der Mann wurde auf die Rückbank heruntergedrückt, so konnte man ihn letztlich in die Polizeiwache bringen.

Zwei Justiz-Wachtmeister passten im Verfahren auf, dass hier nichts geschah. Hier zeigte der Angeklagte aber keine Regung. Richterin Christina Sellmann verurteilte den 22-Jährigen wegen Körperverletzung, Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Haft, ohne Bewährung. Sie kritisierte die fehlende Einsicht und Reue des Mannes. Dass er sich nicht erinnern könne, wertete sie als Schutzbehauptung: „An ein so einschneidendes Ereignis wie eine drohende Abschiebung würde man sich erinnern.“

>>>HINTERGRUND<<<

Verurteilt wurde der Afrikaner auch dazu, 5000 Euro Schmerzensgeld an den ehemaligen Polizisten zu bezahlen.

Außerdem soll er 330,44 Euro als Schadensersatz für eine entgangene Urlaubsreise leisten, die der ehemalige Polizist wegen seiner Verletzung nicht antreten durfte.

Die Chance, Geld zu bekommen, ist aber gleich Null. Der Angeklagte sagte, er habe nichts. Auch Richterin Christina Sellmann sagte: „Die Vollstreckung ist wenig Erfolg versprechend.“

Folgen Sie der WP Meschede auch auf Facebook