Eslohe. . Nach Beschwerden über Ruhestörungen im Kurpark hat die Gemeinde Eslohe neue Verhaltensregeln aufgestellt. Wer zu betrunken, ist muss zahlen.
- „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ geändert
- Hinter dem bürokratischen Wortungetüm stecken Verhaltensregeln, die es einzuhalten gilt
- Wer sich nicht an die Regeln hält und gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Nach Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörungen im Esloher Kurpark haben Gemeindeverwaltung und Rat nun weitere Konsequenzen gezogen. Zusätzlich zum Sicherheitsdienst der bereits seit einigen Wochen testweise Streife läuft, ist nun die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eslohe“ geändert worden. Hinter dem bürokratischen Wortungetüm stecken Verhaltensregeln, die es einzuhalten gilt.
Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln
Ergänzt worden sind sie um zwei weitere Punkte, um besser gegen Belästigungen vorgehen zu können. Ausdrücklich verboten sind zum einen ab sofort Personenansammlungen, von denen ständig wiederkehrend Störungen ausgehen. Wörtlich heißt es nach dem Beschluss des Gemeinderates in Paragraph 3 der Verordnung nun: „Untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie zum Beispiel Verunreinigungen, Ruhestörungen, Belästigungen von Passanten, übermäßigem Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln oder aggressives Betteln.“
Gegen Trunkenbolde vorgehen
Außerdem soll mit einer zusätzlichen Ergänzung gegen Trunkenbolde vorgegangen werden. In einer weiteren Ergänzung des Paragraphen 3 heißt es daher: „Es ist insbesondere untersagt, in den Anlagen und auf Verkehrsflächen sich in einem erkennbaren Rauschzustand, hervorgerufen durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, aufzuhalten.“ Damit sei gewährleistet, dass auch Person, die sich in einem erkennbaren Rauschzustand befinden, aber nicht durch laute Musik, lautes Reden oder anderem Handeln auffällig ist, verwarnen zu können. „Die Ergänzungen sollen nochmals unterstreichen, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass es zu keinen Gefährdungen und Behinderungen, aber eben auch zu keinen Belästigungen anderer führt“, begründete Bürgermeister Stephan Kersting den Schritt.
Bußgeldverfahren möglich
Wer sich nicht an die Regeln hält und gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Denn: Geahndet werden kann eine solche Ordnungswidrigkeit entweder in Form einer Verwarnung (mit oder ohne Verwarnungsgeld) oder eben mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Eine Verwarnung wird überwiegend in jenen Fällen ausgesprochen, in denen es sich um sehr geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt. Geringfügig sind Ordnungswidrigkeiten, für die das Bußgeld zwischen 5 und 55 Euro betragen würde. Ein Verwarnungsgeld ist entweder sofort in bar oder innerhalb von sieben Tagen zu entrichten. Akzeptiert der Betroffene das, ist der Fall mit Eingang der Zahlung erledigt. Akzeptiert er die Verwarnung jedoch nicht, wird auch in diesen geringfügigen Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Gegenstimme der FDP
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten hingegen kommt es direkt zu einem Bußgeldverfahren. Dazu wird ein Anhörungsbogen übersandt, auf dem sich der Betroffene zur Sache äußern kann. Es steht ihm frei, ob er sich äußern will. Verweigert er jede Aussage oder antwortet nicht innerhalb der von der Verwaltungsbehörde gesetzten Antwortfrist, entscheidet die Behörde anhand der Aktenlage.
„Ich glaube, dass wir mit den Ergänzungen der Situation im Kurpark besser Rechnung tragen können“, betonte Kersting in der Sitzung des Rates. Er verwies gleichzeitig darauf, dass die Regeln, die in der Verordnung festgesetzt sind, nicht nur für den Kurpark, sondern für das gesamte Gemeindegebiet gelten. Diskussionsbedarf hatten CDU, SPD und FDP nicht. Sie verabschiedeten die Änderung der Verordnung unkommentiert - bei einer Gegenstimme der FDP.
Verordnung erlischt nach 20 Jahren automatisch
Die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eslohe“ stammt vom 22. Dezember 1997.
Weil eine solche Verordnung nach 20 Jahren automatisch erlischt, muss sie Ende 2017 ohnehin neu gefasst werden. Wegen der Anwohner-Beschwerden hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die jetzigen Änderungen durch eine Nachtragssatzung sofort in Kraft zu setzen.
Die bis zur Neufassung der Verordnung gemachten Erfahrungen mit den nun beschlossenen Änderungen könnten dann in die Neufassung mit einfließen.
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