Freienohl. . Das Gericht setzt einen juristischen Schlusspunkt. Doch für den Freienohler Pastor sind die Nachstellungen durch seine Stalkerin nicht beendet.

  • Das Oberlandesgericht Hamm hat Dienstag ein Urteil aus Meschede aufgehoben
  • Die Stalkerin des Freienohler Pastors Michael Hammerschmidt muss nicht in Haft
  • Erneut hat das Gericht festgestellt: Die Frau ist schuldunfähig

„Der Einzelne zählt in der Justiz überhaupt nichts“, davon ist der Freienohler Pastor Michael Hammerschmidt nach fast 16 Jahren Kampf gegen eine Stalkerin überzeugt. Am Dienstag hat das Oberlandesgericht Hamm einen vorerst letzten juristischen Schlusspunkt gesetzt. Der Senat hob ein Urteil des Familiengerichts Meschede auf. Es hatte vier Monate Ordnungshaft für die 74-jährige Freienohlerin vorgesehen, weil sie dem Pastor weiter nachstellt. Der Senat argumentierte in diesem Zivilverfahren - wie zuvor das Landgericht Arnsberg im Strafverfahren: Die Frau sei nicht schuldfähig.

Obszöne Liebesschwüre

Die Geschichte ist lang und oft erzählt: Die heute 74-Jährige stellt dem Pastor seit fast 16 Jahren nach. Sie bemalt sein Auto und seine Tür mit Lippenstift, legt ihm Karotten und Bananen - als Phallussymbole - vor die Tür, ruft ihm obszöne Wünsche und Liebesschwüre nach und lässt ihn so nie zur Ruhe kommen. „Ich werde langsam müde“, sagt Hammerschmidt.

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Er fühlt sich allein gelassen. Im aktuellen Fall habe das Gericht denselben Gutachter verpflichtet wie in den vorherigen Prozessen. „Kein Wunder, dass da auch dasselbe Urteil herauskommt. Das war mir schon vorher klar.“ Er findet: „Wenigstens könnte man ihr den Führerschein einziehen. Es kann ja nicht sein, dass eine schuldunfähige Person weiter Auto fährt.“

Tampons und Luftballons

Jeden Tag packt er Tampons und Luftballons, die vor seiner Tür liegen, angewidert in den Müll. „Ich muss mein Auto verstecken, damit sie es nicht mit Lippenstift beschmiert.“ Seine Haustür kann er nicht verstecken, die schrubbt er abends ab.

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Michael Babilon, seit rund zehn Jahren Anwalt der Stalkerin, begrüßt das Urteil. „Natürlich“, sagt er. Seine Mandantin habe in dem Gewaltschutzverfahren jetzt beweisen müssen, dass sie schuldunfähig ist „und wir haben gewonnen.“ Für Pastor Hammerschmidt tue es ihm Leid, sagt er und kritisiert gleichzeitig, dass der Geistliche jedes Gespräch mit der Stalkerin ablehnt. „In diesem Leben werde er sich nicht mehr mit der Frau an einen Tisch setzen, hat er in einem Interview gesagt“, zitiert Babilon, der glaubt, dass das helfen könne. Hammerschmidt hält davon nichts. „Dann muss ich mir die Obszönitäten direkt anhören.“

Keine Chance auf Verurteilung

Ansonsten müsse der Pastor jetzt mit der Situation leben, so Babilon. Auch er weiß, dass seine Mandantin mit den Nachstellungen nicht aufhören wird, und dass der Pastor nichts dagegen tun kann. „Da sie schuldunfähig ist, wird ihr Tun auch weiter strafrechtlich nicht zu verfolgen sein“, sagt er. „Es wird keine Verurteilung geben.“

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