Der renommierte Essener Psychiater Norbert Leygraf ist auch in diesem Fall als Ersatzgutachter zu Rate gezogen worden. Er hatte schon zuvor im Berufungsverfahren vor dem Landgericht der Frau eine wahnhafte Störung in Form eines Liebeswahns attestiert.
Der renommierte Essener Psychiater Norbert Leygraf ist auch in diesem Fall als Ersatzgutachter zu Rate gezogen worden. Er hatte schon zuvor im Berufungsverfahren vor dem Landgericht der Frau eine wahnhafte Störung in Form
eines Liebeswahns attestiert.
Damals erklärte der Sachverständige: „Die Angeklagte ist nicht schuldfähig, weil bei ihrem Handeln die Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist.“
Eine Unterbringung im Maßregelvollzug sei aber auch nicht gerechtfertigt, da die Frau k eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.