Meschede. . Nach dem Freispruch für die Stalkerin eines Pfarrers aus dem Sauerland kritisiert die bundesweite Initiative „Gemeinsam gegen Stalking“ den Nachstellungs-Paragrafen 238.

  • Nach Freispruch für Stalkerin eines Sauerländer Pfarrers
  • Initiative fordert Verschärfung des Stalking-Paragrafen
  • „Gesetz schützt Täter mehr als Opfer“

Der Fall des Pfarrers aus Meschede-Freienohl, dem eine 72 Jahre alte Frau seit vierzehneinhalb Jahren nachstellt, hat bundesweit Wellen geschlagen. Die Sauerländerin wurde jetzt in einer Berufungsverhandlung vom Landgericht Arnsberg freigesprochen. Nicht nur der Pfarrer fordert eine Neufassung des Stalking-Paragrafen 238 im Strafgesetzbuch. Auch Ingrid Beck von der Initiative „Gemeinsam gegen Stalking“, sieht dringenden Handlungsbedarf.

Was haben Sie an Paragraf 238 auszusetzen?

Ingrid Beck: Er schützt Täter mehr als Opfer. Das Opfer muss beweisen, dass seine „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“ ist. Der Paragraf greift also erst, wenn das Opfer sein Leben drastisch ändern musste - z.B. durch einen Wechsel des Wohnorts oder des Arbeitsplatzes. Der Gesetzgeber hat zu wenig berücksichtigt, dass Stalking dramatische seelische Folgen hat. Ein freies Leben gibt es nicht mehr. Studien zufolge denkt jedes vierte Opfer an Selbstmord.

In welcher Hinsicht muss der Paragraf modifiziert werden?

Der 238 muss in ein Offizialdelikt (strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss, d. Red.) umgewandelt werden. Viel zu viele mögliche Verfahren scheitern daran, dass Opfer den Strafantrag nicht unterschreiben. Weil sie sich von den Behörden alleingelassen fühlen und deshalb frustriert aufgeben.

Wie beurteilen Sie den Fall des Pfarrers aus dem Sauerland?

Dass Pfarrer zu Stalking-Opfern werden - wie z. B. auch Rechtsanwälte und Therapeuten -, ist nicht ungewöhnlich. Dass es über einen so langen Zeitraum geht, ist schon selten. Der Pfarrer kann einem leid tun. Ich halte das Urteil für gefährlich: Es sendet das Signal, dass unser Land es nicht schafft, Stalkern Grenzen zu setzen.

Was raten Sie dem Pfarrer?

Guter Rat ist hier wirklich teuer. Ich kann verstehen, dass er Angst hat, dass seine Stalkerin gewalt­tätig wird - auch wenn psychiatrische Gutachter vor Gericht dieses Szenario verneint haben. Es gibt genügend Beispiele, bei denen es zu Grenzüberschreitungen gekommen ist. Insbesondere Liebeswahn kann in Gewalt enden.

Dem Pfarrer wird ein Umzug empfohlen. Was halten Sie davon?

Nichts. Ein Pfarrer kann von Berufs wegen nicht anonym leben. Er muss ja eine Gemeinde betreuen. Und durch einen Umzug enden die Aktivitäten eines Stalkers nur selten. Die hören einfach nicht auf. Im vorliegenden Fall: Die Dame gehört weg von der Straße.

Wie erfolgversprechend sind gerichtliche Auflagen für Stalker, sich dem Opfer auf eine bestimmte Entfernung nicht zu nähern?

Darüber lächelt ein Stalker nur. Mein Stalker hat 64 Mal gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. So lange der Paragraf nicht verschärft wird, ändert sich nichts.

Was fordern Sie konkret vom Gesetzgeber?

Zum Beispiel, dass Prepaid-Karten - von Stalkern oft verwendet - nur gegen Ausweis-Vorlage abgegeben werden; dass Stalking in das Opferentschädigungsgesetz kommt; dass der Führerschein befristet entzogen werden kann, wenn der Stalker einen Pkw für Taten nutzt.

Welche Reaktionen erhalten Sie aus der Politik?

Bei der Bundesregierung beißen wir auf Granit. Wir haben Justizminister Maas einen Brief mit Forderungen geschickt. Bis heute haben wir keine Antwort erhalten. Die Politik nimmt wissentlich in Kauf, dass Menschen durch Stalking in Lebensgefahr geraten können.

Von wie vielen Fällen pro Jahr in Deutschland sprechen wir?

Man geht von einer geschätzten Dunkelziffer von 600 000 bis 800 000 Fällen aus. Die Zahl der Anzeigen liegt bei 22 000 bis 28 000. Es kommt aber nur zu 400 Verurteilungen im Jahr. Mit sinkender Tendenz. Das sagt doch alles: Die Täter wissen, dass ihr böses Tun ohne Konsequenzen bleibt.

Gibt es bei den Behörden ein Bewusstsein für die Situation von Stalking-Opfern?

In manchen Polizeibehörden gibt es mittlerweile Dezernate für Stalking-Fälle. Aber das nutzt nichts, wenn das Gesetz so bleibt, wie es ist. Was problematisch ist: Mehr als 90 Prozent der Verfahren werden von Staatsanwaltschaften eingestellt. Das wird schon einmal damit begründet, dass man sich nicht sicher sein könne, ob ein Racheakt des Opfers vorliegt. Unfassbar!