Schmallenberg. . Das wird einer der schrägsten Prozesse 2017: Eine Schmallenbergerin verklagt einen Freund – der hatte für einen Kronkorken einen Audi erhalten.

  • Eine Schmallenbergerin verklagt einen Kumpel nach einem Wochenend-Ausflug
  • Der Mann hatte später einen Kronkorken gegen einen Audi A3 als Gewinn eingetauscht
  • Die Freundin fordert nun einen Anteil am Gewinn

Die Kronkorken-Aktion von Krombacher hat in einem Schmallenberger Freundeskreis einen Streit ausgelöst – der führt sogar so weit, dass zwei der Beteiligten sich bald am Arnsberger Landgericht gegenüber stehen werden. Konkret geht es um einen Audi A3, den einer der Freunde besitzt. Er hatte ihn mit einem Kronkorken von Krombacher als Gewinn eingelöst. Ob das rechtmäßig war, bezweifelt eine Schmallenbergerin. Sie hat Klage eingereicht.

Am See mit zwei Kisten Bier

Die Version der Geschichte, die dem Landgericht bisher vorliegt, lautet folgendermaßen: Im Mai 2015 fährt eine Gruppe Schmallenberger für ein gemeinsames Wochenende an den Edersee. Im Gepäck haben sie unter anderem zwei Kisten Bier. Zu dieser Zeit läuft bei Krombacher eine Aktion, bei der 111 Audi A3 zu gewinnen sind. Aufgedruckt sind Gewinne und Nieten auf der Unterseite der Kronkorken.

In gemütlicher Runde öffnen die Freunde eine Flasche nach der anderen. „Ein Teilnehmer hat eine Flasche geöffnet und den Kronkorken zu weiteren auf den Tisch gelegt“, sagt Dr. Johannes Kamp, Pressesprecher des Landgerichts. Unter genau diesem Kronkorken ist eines der Autos als Gewinn aufgedruckt. Zunächst liegt der Korken mit weiteren auf dem Tisch. Dann bemerkt einer der Freunde, dass er anders aussieht als die anderen, nimmt ihn hoch und entdeckt den Gewinn. Genau dieser Mann löst den Gewinn später auch ein.

Bislang einzigartiger Fall am Landgericht

Er war weder derjenige, der die Bierkisten gekauft hatte, noch derjenige, der die Flasche mit dem Gewinn geöffnet hatte. Eine Frau aus der Runde klagt deshalb nun und fordert einen Anteil von rund 5700 Euro. Der rechtliche Kniff an der Sache: Niemand der Beteiligten war Gastgeber im klassischen Sinne. „Sie hatten vor der Fahrt besprochen, dass die Kosten zunächst vorgestreckt werden und im Anschluss geteilt“, sagt Kamp. Genau diese Vereinbarung nutzt die Klägerin nun für ihre Argumentation.

Öffentliche Verhandlung am 9. Februar 2017

Der Fall der Schmallenberger liegt dem Landgericht Arnsberg bereits vor. Er soll am Donnerstag, 9. Februar 2017, um 9 Uhr öffentlich verhandelt werden.

Bislang wurde der Gewinn meist dem Eigentümer der Flasche zugesprochen, also dem, der sie gekauft hat. Wer in diesem Fall der rechtmäßige Eigentümer ist, ist aber nicht klar. Wie das Verfahren ausgehen wird, ist völlig offen. Am Landgericht Arnsberg gab es bisher keinen ähnlichen Fall. „Das ist wie eine Art Lehrbuch-Fall und rechtlich sicherlich spannend“, sagt Kamp.

Gewinn gegen Original-Korken

Gespannt auf den Ausgang ist man auch bei Krombacher. „So ein Fall ist mir noch nicht zu Ohren gekommen“, sagt Pressesprecher Franz-Josef Weihrauch. Auch bei Veltins in Grevenstein ist kein ähnlicher Fall bekannt. Dort rufen Käufer allerdings manchmal an um nachzufragen, was passieren würde, wenn sie als Gastgeber auftreten und ein Gast einen Gewinn unter seinem Korken entdeckt. Dazu geben die Veltins-Mitarbeiter aber keine pauschalen Aussagen. „Das ist ein klassischer juristischer Sachverhalt, der geklärt werden muss“, sagt Pressesprecher Ulrich Biene.

Für die Brauereien selbst seien die Teilnahmebedingungen bindend. Darin steht geschrieben, dass demjenigen, der einen Original-Kronkorken vorweisen kann, den Gewinn ausgehändigt bekommt. „Wie jemand in den Besitz des Korkens gekommen ist, entzieht sich meist unserer Kenntnis“, sagt Biene. Im Zweifel müssen das Gerichte klären – so wie nun im Schmallenberger Fall.