Meschede. . Von Zeit zu Zeit donnern Militärmaschinen über den Himmel. Sie fliegen seltener als früher, die Beschwerden über Lärm steigen jedoch. Ein Überblick

  • Kampfjets machen weniger als zwei Prozent des Flugverkehrs über Deutschland aus
  • Sie fliegen seltener als früher, die Beschwerden über Lärm steigen jedoch
  • Eins von sieben Tieffluggebieten in Deutschland liegt über dem Sauer- und Siegerland

Der Tornado donnert über das Haus in Meschede, kurz danach zwei graue Eurofighter. Die erste Maschine fliegt eine scharfe Kurve gen Westen, verschwindet hinter den Fichten am Horizont. Die beiden Eurofighter folgen, drehen sich immer wieder in Seitenlage. Der Lärm ist ohrenbetäubend, alle schauen zum Himmel, verfolgen den Flug der Militärmaschinen mit einer Mischung aus Faszination und Beunruhigung. Die Geräusche sind seltener geworden, da die Luftwaffe seltener fliegt als noch in den 80er und 90er Jahren. Gleichzeitig wecken die Flüge im Hochsauerland Erinnerungen an das Flugzeugunglück in Olsberg-Elpe im Juni 2014.

Manöver wie dieses vor wenigen Wochen über dem Hochsauerland kommen nur noch selten vor. Seit Ende des Ost-West-Konflikts nahm der Militärische Flugbetrieb ab – die Beschwerden steigen indes. 1994 waren es 495 schriftliche Beschwerden, im Jahr 2015 bereits 2427 Beschwerden. „In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine unbewohnten Gebiete, die groß genug sind, um Tiefflugeinsätze ohne Lärmbelastung für die Bevölkerung durchführen zu können“, heißt es auf Anfrage vom Luftfahrtamt der Bundeswehr.

3672 Anrufe gingen im Jahr 2015 beim Bürgertelefon der Flugbetriebszentrale der Bundeswehr ein. Unter 0800/8620730 erfahren Bürger, um welche Maschinen es sich gehandelt hat und in welcher Höhe sie flogen. Die drei Maschinen über Meschede Anfang Juli waren ein Trainingsflug. Die Maschinen bewegten sich zwischen 335 und 1189 Metern über der Erde.

Militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig

„Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig“, so Hauptfeldwebel Agathe Kulla vom Bundeswehr-Luftfahrtamt. Die einzuhaltende Mindesthöhe über dem Erdboden beträgt 1000 Fuß, also etwa 300 Meter hoch. Dies gilt seit einer Kanzleranweisung vom 17. September 1990. Diese darf innerhalb eines vom Bundesminister der Verteidigung streng limitierten Kontingents unterschritten werden und liegt dann bei 150 Meter über Grund. Eine weitere Vorschrift: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen nur mit einer Mindesthöhe 600 Metern überfolgen werden.

Sieben Tieffluggebiete gibt es in Deutschland. In diesen „Low Flying Areas“ (LFA) dürfen militärische Kampf- oder Transportflugzeuge etwa 75 Meter über Grund fliegen. „Die Nutzung dieses Tieffluggebiets ist zur Zeit bis auf Weiteres ausgesetzt“, so Kulla im Auftrag des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Eines dieser Gebiete, das Gebiet LFA 3, liegt über den Kreisen Olpe, Hochsauerland, Siegen-Wittgenstein, Teilen Ostwestfalens und Hessen. Zum Beispiel für große Übungen und nach Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums können diese Räume zeitweise wieder aktiviert werden.

750 militärische Luftfahrzeuge sind in Deutschland stationiert, die 2015 etwa 120 000 Stunden in der Luft waren.

Luftwaffe der Bundeswehr betreibt zwölf Fliegerhorste

Zwölf Fliegerhorste betreibt die Luftwaffe der Bundeswehr. Das Heer hat fünf Flugplätze, wo Hubschrauber stationiert sind, die Marine einem Flugplatz. Die Allierten im Westen betrieben einst zehn Luftwaffen-Flugplätze, davon sind zwei der US Air Force übrig geblieben. Außerdem gibt es noch fünf Flugplätze der US Army.

Laut Luftwaffe hat der militärische Flugbetrieb in den vergangenen 25 Jahren um 90 Prozent abgenommen. Bei weniger als 2 Prozent aller Flugzeuge über Deutschland handelt es sich um militärischen Betrieb. 2015 gab es 46.000 Flüge des Militars und 2,9 Millionen zivile Flüge.