Arnsberg/Bestwig. . Ziel der Verteidigung ist es, Christine Z. eine Gefängnisstrafe zu ersparen. Das Landgericht Arnsberg rollt den Fall des betrügerischen Verkaufs vom Fort Fun neu auf.

Die zwischen­zeitliche Eigentümerin des Fort Fun Abenteuerlandes in Bestwig-Wasserfall, Christine Z., könnte bei der Neuauflage des Prozesses mit einem blauen Auge davon kommen. Am Ende des Verhandlungsauftakts stellte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg im Rahmen eines Ver­ständigungsvorschlags eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr, zehn Monaten und zwei ­Jahren wegen Betruges in Aussicht. Die Vollstreckung würde auf Bewährung ausgesetzt - der Angeklagten bliebe in diesem Fall eine Haftstrafe erspart. Sie müsste sich allerdings beim nächsten Verhandlungstermin am 10. August geständig ­zeigen.

Bereits Ende 2012 verurteilt

Eine mögliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe schwebt über der 56-Jährigen, als sie am Morgen auf der Anklagebank Platz nimmt und ein wenig aufgeregt ihren ­beruf­lichen und privaten Werdegang schildert. Im Dezember 2012 war sie ­bereits wegen Betruges rund um den Kauf des Freizeitparks und eines millionenschweren Erwerbs einer Achterbahn zu einer zwei­jährigen Bewährungsstrafe verurteilt ­worden (ihr Sohn Matthäus erhielt drei Jahre und zehn Monate). ­Damals legte sie auf Anraten ihrer Verteidigerin Revision beim Bundesgerichtshof ein - der den Fall prompt nach Arnsberg zurückverwies.

„Eine fragwürdige Verteidi­gungstaktik“, so ihr heutiger ­Rechtsanwalt Matthias König (Potsdam) vor dem Verständigungsvorschlag des Gerichts. „Meiner Mandantin wurde seinerzeit gesagt: ,Es kann ja nichts passieren.“ Ein riskanter Trugschluss: „Es besteht die reelle Gefahr, dass sie wegen Einlegung der Revision über eine Gesamt­freiheitsstrafe von zwei Jahren kommt und ins Gefängnis muss.“

Schwierige finanzielle Lage

Am ersten Verhandlungstag dreht es sich immer wieder um die „eher bescheidenen“ finanziellen Mittel der Familie Z - man könnte auch den Begriff „desolat“ benutzen. Als Sicherheit für den Fort-Fun-Erwerb (Kaufpreis: 6 Millionen Euro) ­wurde dem Vertragspartner ein ­gefälschter Kontoauszug vorgelegt - um „Liquidität vorzutäuschen“, wie es in der Anklageschrift der ­Arnsberger Staatsanwaltschaft heißt.

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Das Papier wies ein Gut­haben in Höhe von 6,5 Millionen Euro aus. In Wahrheit fanden sich auf dem Original-Konto keinerlei Umsätze. Die 250 000-Euro-An­zahlung ­wurde überwiesen, nachdem ­Familie Z. eine Provision in Höhe von 400 000 Euro für einen ­Liefervertrag mit einem niederländischen Achterbahn-Hersteller erhalten ­hatte. Das Auftragsvolumen belief sich auf mehr als 13 Millionen Euro.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gegen die 56-Jährige, ausgesprochen vom 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg, an eine andere Kammer zurückverwiesen. Begründung: ein Verfahrensfehler bei der Ver­ständigung. Im neuen Prozess könnte es zu einer wasserdichten Verständigung kommen. Mit einem Urteil, mit dem die zwischenzeitliche Fort-Fun-Eigentümerin leben könnte. Rechtsanwalt König: „Unser Ziel ist zu verhindern, dass meine Mandantin ins Gefängnis muss.“