Arnsberg/Bestwig. . Ziel der Verteidigung ist es, Christine Z. eine Gefängnisstrafe zu ersparen. Das Landgericht Arnsberg rollt den Fall des betrügerischen Verkaufs vom Fort Fun neu auf.
Die zwischenzeitliche Eigentümerin des Fort Fun Abenteuerlandes in Bestwig-Wasserfall, Christine Z., könnte bei der Neuauflage des Prozesses mit einem blauen Auge davon kommen. Am Ende des Verhandlungsauftakts stellte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg im Rahmen eines Verständigungsvorschlags eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr, zehn Monaten und zwei Jahren wegen Betruges in Aussicht. Die Vollstreckung würde auf Bewährung ausgesetzt - der Angeklagten bliebe in diesem Fall eine Haftstrafe erspart. Sie müsste sich allerdings beim nächsten Verhandlungstermin am 10. August geständig zeigen.
Bereits Ende 2012 verurteilt
Eine mögliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe schwebt über der 56-Jährigen, als sie am Morgen auf der Anklagebank Platz nimmt und ein wenig aufgeregt ihren beruflichen und privaten Werdegang schildert. Im Dezember 2012 war sie bereits wegen Betruges rund um den Kauf des Freizeitparks und eines millionenschweren Erwerbs einer Achterbahn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden (ihr Sohn Matthäus erhielt drei Jahre und zehn Monate). Damals legte sie auf Anraten ihrer Verteidigerin Revision beim Bundesgerichtshof ein - der den Fall prompt nach Arnsberg zurückverwies.
„Eine fragwürdige Verteidigungstaktik“, so ihr heutiger Rechtsanwalt Matthias König (Potsdam) vor dem Verständigungsvorschlag des Gerichts. „Meiner Mandantin wurde seinerzeit gesagt: ,Es kann ja nichts passieren.“ Ein riskanter Trugschluss: „Es besteht die reelle Gefahr, dass sie wegen Einlegung der Revision über eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren kommt und ins Gefängnis muss.“
Schwierige finanzielle Lage
Am ersten Verhandlungstag dreht es sich immer wieder um die „eher bescheidenen“ finanziellen Mittel der Familie Z - man könnte auch den Begriff „desolat“ benutzen. Als Sicherheit für den Fort-Fun-Erwerb (Kaufpreis: 6 Millionen Euro) wurde dem Vertragspartner ein gefälschter Kontoauszug vorgelegt - um „Liquidität vorzutäuschen“, wie es in der Anklageschrift der Arnsberger Staatsanwaltschaft heißt.
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Das Papier wies ein Guthaben in Höhe von 6,5 Millionen Euro aus. In Wahrheit fanden sich auf dem Original-Konto keinerlei Umsätze. Die 250 000-Euro-Anzahlung wurde überwiesen, nachdem Familie Z. eine Provision in Höhe von 400 000 Euro für einen Liefervertrag mit einem niederländischen Achterbahn-Hersteller erhalten hatte. Das Auftragsvolumen belief sich auf mehr als 13 Millionen Euro.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gegen die 56-Jährige, ausgesprochen vom 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg, an eine andere Kammer zurückverwiesen. Begründung: ein Verfahrensfehler bei der Verständigung. Im neuen Prozess könnte es zu einer wasserdichten Verständigung kommen. Mit einem Urteil, mit dem die zwischenzeitliche Fort-Fun-Eigentümerin leben könnte. Rechtsanwalt König: „Unser Ziel ist zu verhindern, dass meine Mandantin ins Gefängnis muss.“