Bestwig/Arnsberg. . Die zwischenzeitliche Eigentümerin des Fort Fun Abenteuerlandes muss sich ab Montag erneut vor dem Landgericht Arnsberg verantworten.

Dreieinhalb Jahre nach den spektakulären Ereig­nissen um den Kauf des Fort Fun Abenteuerlandes durch eine Familie aus Süddeutschland ist die juristische Aufarbeitung immer noch nicht abgeschlossen. Ab kommendem Montag muss sich die zwischenzeitliche Eigentümerin Christine Z. wieder vor dem Landgericht Arnsberg wegen Betruges verantworten.

Die 56-Jährige war bereits im ­Dezember 2012 im Hochsauerland zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richterspruch wurde nie rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 6. Großen Strafkammer wegen eines Verfahrensfehlers bei der Verständigung an eine andere Arnsberger Kammer zurückver­wiesen.

Attraktionen versprochen

Es war das dunkelste Kapitel in der Geschichte des Freizeitparks in Wasserfall: Als eine vermeintlich sehr wohlhabende Unternehmerfamilie rund um den Jahreswechsel 2011/2012 das Abenteuerland kaufte, herrschte Aufbruchstimmung im Hochsauerland. Der inzwischen wegen Betruges rechtskräftig verurteilte Matthäus Z. - er sitzt derzeit in einer Justizvollzugsanstalt seine Haftstrafe ab - hatte vollmundig freien Eintritt für die Bürger von Bestwig und Park-Attraktionen versprochen: eine Achterbahn zum Beispiel, die er für 13,75 Millionen Euro in den Niederlanden kaufen wollte. Für den Deal erhielt die Familie eine Provision in sechsstelliger Höhe von dem Fahrgeschäft-Inhaber. Das Geld nutzte Z. als Anzahlung für den Fort-Fun-Erwerb (Kaufpreis: 6 Millionen Euro). Zudem reichte er einen gefälschten Kontoauszug und eine selbst angefertigte Bankbestätigung vor.

Beim ersten, im Dezember 2012 abgeschlossenen Prozess erkannte das Gericht Matthäus Z. als ­Haupttäter und Initiator der Be­trügereien. Seine Mutter freilich habe aber mitgemacht. Sie hatte eine Bewährungsstrafe erhalten, weil sie zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Mutter und Sohn hatten sich seinerzeit auf der Anklagebank für ihre Taten ­entschuldigt: „Wir würden das ­Ganze gerne ungeschehen ­machen.“

Christine Z.s damalige Vertei­digerin hatte gegen das Urteil ­Revision vor dem Bundesge­richtshof eingelegt. Nach Ansicht ihres neuen Rechtsanwalts Mat­thias König „eine anwaltliche ­Fehlleistung der Vorverteidigung“. So wurde die 56-Jährige im No­vember 2014 von der Wirtschaftsstrafkammer des Arnsberger Landgerichts wegen Gründungs­schwindels und Untreue in einem Fall zu einer Geldstrafe von 180 ­Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. „Das Urteil mag den einen oder ­anderen überraschen“, hatte der Vorsitzende Richter Klaus-Peter ­Teipel damals bei der Verkündung der Entscheidung gesagt. Die Angeklagte legte keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Drei Prozesstage

Der von diesem Verfahren abgetrennte Vorwurf - Betrug in zwei Fällen - wird nun ab dem kommenden Montag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg verhandelt. Angesetzt sind zunächst drei Prozesstage.