Menden. . Drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilte das Mendener Schöffengericht einen 42-Jährigen ehemaligen Mendener. Er hatte sich an der damals elfjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin im Wanderurlaub vergangen.

Das Gericht zweifelte nicht an der Aussage des Mädchens, dem eine Vernehmung im Sitzungssaal nicht erspart blieb. Der Angeklagte wollte sich weder geständig einlassen, noch überhaupt zur Sache äußern.

Bei dem sexuellen Übergriff war außer dem Angeklagten und dem Kind niemand dabei. So spielte das Gutachten der Gerichtspsychologin eine wichtige Rolle in der Beweisaufnahme. Die Sachverständige ist sich sicher, dass das, was das Mädchen sagt, der Wahrheit entspricht.

Sexueller Übergriff

„Die Aussage ist so komplex, dass ich ausschließen kann, dass sich ein elfjähriges Mädchen das ausgedacht hat.“ Wolle ein Kind jemanden fälschlicherweise belasten, blieben die Aussagen in der Regel sehr vage. „Es kommt dann häufig vor, dass die Zeugin sagt: Er hat mich immer wieder angefasst – ohne die Situation konkretisieren zu können.“

Tochter zum Wanderurlaub anvertraut

Ganz anders die heute 13-Jährige, die nun zum insgesamt dritten Mal berichten musste, was vorgefallen war. Sowohl bei der Polizei als auch vor der Sachverständigen hatte sie bereits ausgesagt. Zu einem Wander-Urlaub in Fulda hatte die Mutter ihre Tochter ihrem damaligen Lebensgefährten vom 30. September bis 3. Oktober 2011 anvertraut.

Für die Mendenerin gab es damals keinen Anlass, ihm zu misstrauen. Bis dahin verband den Mann und das Mädchen ein vertrauensvolles Vater-Tochter-Verhältnis. Beide wanderten gern. Doch zurück aus dem Urlaub, verhielten sich beide unabhängig voneinander anders als früher.

„Sie ist nicht sofort zur Mutter gelaufen, weil sie ihn ja mochte“, schildert die Sachverständige den Konflikt der Elfjährigen. Und: „Es kommt häufig vor, dass Kinder erst später merken, dass das, was vorgefallen ist, nicht normal ist.“ Die Nachfragen der Mutter brachten das Mädchen schließlich dazu, sich zu offenbaren.

Missbrauch geschah im Hotelzimmer

Warum es letztlich zu dem Missbrauch in den Hotelzimmer kam, blieb im Dunkeln. Der Angeklagte schwieg. „Das ist sein prozessuales Recht“, sagte sein Verteidiger Rainer Jasny. Zuvor hatte der Anwalt der Nebenklage genau dieses Verhalten angekreidet: „Dass er es zugelassen hat, dass das Kind dreimal aussagen musste, ist schlimm. Die Aussage bedeutet für die psychische Entwicklung des Kindes einen klaren Rückschritt.“