Menden/Arnsberg. . „Wenn Du etwas sagst, dann muss der Papa ins Gefängnis.“ Nach dem Missbrauch hatte der Täter seine Tochter mit diesen Worten unter Druck gesetzt. Mehr als zehn Jahre nach dem ersten sexuellen Übergriff hat sich dieser Satz jetzt bewahrheitet: Am Landgericht wurde der 43-jährige Mendener zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

„Wenn Du etwas sagst, dann muss der Papa ins Gefängnis.“ Nach dem Missbrauch hatte der Täter seine Tochter mit diesen Worten unter Druck gesetzt. Mehr als zehn Jahre nach dem ersten sexuellen Übergriff hat sich dieser Satz jetzt bewahrheitet: Am Landgericht wurde der 43-jährige Mendener gestern zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

Insbesondere für die heute 19-jährige Tochter muss das Urteil wohl einer Befreiung gleich kommen. Sie war von ihrem Vater zwischen 1999 und 2008 mehrfach sexuell missbraucht worden – zum ersten Mal, als sie ein siebenjähriges Mädchen war.

Sie hatte über Jahre geschwiegen, aus Scham und wohl auch aus Angst, die Familie zu entzweien. 2002 hatten sich die Eltern getrennt. Erst 2009 hatte sich die heute 19-Jährige ihrer Mutter gegenüber offenbart. In ihr Tagebuch hatte sie kurz nach der Anzeige bei der Polizei im Jahr 2009 geschrieben: „Ich habe große Angst, dass mir keiner glaubt. Wieso hat mein Papa so etwas getan? Es tut weh. Ich liebe ihn.“ Auch heute noch leidet die 19-Jährige an Schlafstörungen, Panikattacken und Stimmungsschwankungen. „Sie hat das Geschehen bis heute nicht verarbeitet“, sagte ihre Anwältin Julia Kusztelak.

Richter las Passagen aus dem Tagebuch des Opfers vor

Der Vorsitzende Richter Willi Erdmann las Passagen aus dem Tagebuch bei der Urteilsverkündung noch einmal vor. Denn im Prozess war es unter anderem darum gegangen, ob den Aussagen des Opfers Glauben geschenkt werden konnte. Es ging um die Frage: Stimmen die Anschuldigungen, oder könnte es sich auch um späte Rache handeln? Der Vater hatte sich vor Gericht nicht zur Anklage äußern wollen. Seine Tochter hatte, von Weinkämpfen geschüttelt, als Zeugin ausgesagt.

Gleich zwei Psychologinnen hatten die Aussagen der Tochter analysiert. Beide waren – zumindest in wesentlichen Teilen – zum Schluss gekommen: Sie lügt nicht. „Wer so etwas in sein Tagebuch schreibt, der manipuliert nicht, der täuscht nicht, sondern der leidet“, fasste Richter Erdmann gestern noch einmal die Meinung der Kammer zusammen.

Die Staatsanwältin hatte vorab eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einer noch längeren Freiheitsstrafe, als von der Staatsanwältin gefordert. Kinder seien das Schützenswerteste einer Gesellschaft. Das Gericht wünsche der jungen Frau, „dass sie die Vorfälle verarbeitet und dass ihr Leben künftig von Dingen geprägt sind, die schöner sind“, so Erdmann.

Die junge Frau, die die Verhandlung nicht im Saal verfolgt hatte, stand anschließend lange im Arm ihrer Mutter im Foyer.

Zwischen 1999 und 2008 mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht

Die Anklage warf dem vierfachen Vater vor, seine älteste Tochter zwischen den Jahren 1999 und 2008 mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben. Die Übergriffe sollen sich unter anderem auf einem Campingplatz und in der Familienwohnung zugetragen haben. Am letzten Verhandlungstag reduzierte die Kammer die Anklagepunkte von 14 auf 5. „Das bedeutet aber nicht, dass wir der Tochter nicht glauben“, begründete Vorsitzende Richter Willi Erdmann. Es ging dabei um jene Tatvorwürfe, bei denen die junge Frau Erinnerungslücken hat. Aus juristischer Sicht wurden die Tathandlungen aus der Anklage gestrichen: „Wir versuchen, Grauzonen zu vermeiden, es bleibt genug Konfliktstoff“, so Erdmann.