Menden.

Der heutige Montag gilt als Tag der Wahrheit: Hat OBO-Chef Ulrich Bettermann genug Unterschriften für ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Volker Fleige sammeln können? Die WP klärt dazu die wichtigsten Fragen.

Muss Ulrich Bettermann heute die Unterschriften abgeben?
Nein. Theoretisch kann er sie auch morgen, in fünf Wochen oder auch in fünf Monaten abgeben. Allerdings: Die Unterstützerunterschriften dürfen nicht älter als vier Monate sein.

Da davon auszugehen ist, dass Bettermann in den ersten Tagen die meisten Unterschriften von erklärten Fleige-Gegnern bekommen hat, ist er faktisch gezwungen, sie heute abzugeben. Denn mit jedem Tag, den er sie später abgibt, werden mehr Unterschriften ungültig, die seit Start der Initiative am 14. September gesammelt wurden. Es wird nach Stand der Dinge auch nicht reichen, wenn Ulrich Bettermann die Unterschriften nur bei einem Notar hinterlegt. Sie müssen bei der Stadtverwaltung direkt zusammen mit dem eigentlichen Antrag abgegeben werden. Entweder müssen sie morgen zu den Dienstzeiten im Rathaus persönlich oder per Bote eingehen. Oder aber sie müssen bis Mitternacht im Briefkasten der Stadtverwaltung liegen.

Wer prüft die Unterschriften?

Die Stadtverwaltung. Es werden etwa vier bis fünf Mitarbeiter sein, die auch sonst bei Wahlen eingesetzt werden. Es wird also kein neues, gar vom Bürgermeister selbst zusammengestelltes Team geben. Alle Mitarbeiter haben eine Verschwiegenheitspflicht – und auch nur sie bekommen die Unterschriften zu Gesicht. Diese werden nach der Prüfung in einem Tresor verschlossen und gemäß der gesetzliche Vorschriften gelagert, bevor sie dann vernichtet werden.

Wie werden die Unterschriften geprüft?

Zunächst wird die Zahl der eingegangenen Unterschriften geprüft. Ist die Anzahl ausreichend, dann wird geprüft, ob die Unterschriften auch gültig sind. Ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis findet statt. Dazu gehört zunächst, dass alle Angaben korrekt sein müssen (z.B. Straße, Hausnummer). Entscheidend ist aber auch: War der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterschrift zur Wahl des Stadtrates wahlberechtigt? Dazu gehören alle Bürger mit Erstwohnsitz Menden, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt waren. Auch Mendener EU-Ausländer haben das kommunale Wahlrecht und waren daher unterschriftsberechtigt. Man muss also am Tag der Unterschrift wahlberechtigt gewesen sein. Selbst wenn ein Unterzeichner inzwischen aus Menden weggezogen ist, bleibt die Unterschrift gültig. Bei der Prüfung darf aus Datenschutzgründen kein Notar von Seiten der Abwahlinitiative dabei sein.

Wieviele Unterschriften müssen es sein?

Das Gesetz sagt, dass bei einer Stadt in der Größe Mendens 17,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger die Abwahlinitiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben müssen. Wenn die Unterschriften am heutigen Montag abgegeben werden, dann ist der Montag auch der Stichtag. Das heißt: Von der heutigen Zahl der Wahlberechtigten müssen 17,5 Prozent unterschrieben haben. Es ist aber bereits jetzt absehbar, dass es wohl ungefähr bei der Zahl bleiben wird, über die die WP seit Wochen immer wieder geschrieben hat: Etwa 7800 gültige Unterschriften sind nötig.

Wenn genügend gültige Unterstützer-Unterschriften vorliegen, ist Volker Fleige dann abgewählt?

Nein. Die Unterschriftensammlung ist nur der erste Schritt. Wenn genügend Unterschriften zusammen kommen, dann muss der Rat unverzüglich ein Abwahlverfahren einleiten. In der Folge würde es in einigen Wochen einen Abwahl-Sonntag geben, an dem alle wahlberechtigten Mendener zur Wahlurne gerufen würden. Die Mehrheit der teilnehmenden Wähler, mindestens aber 25 Prozent aller Wahlberechtigten – also etwa 11.100 Bürger – müssten für die Abwahl stimmen. Volker Fleige könnte das Prozedere aber abkürzen. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass bei einer ausreichenden Zahl von Unterschriften der Bürgermeister sein Amt niederlegen kann. Auch dann würde es zu Neuwahlen kommen.