Menden/Hagen. Haben ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehr Menden in einer geschlossenen Chatgruppe rechtsradikale Bilder und Texte verbreitet?
Ein Verdacht entsetzt die Mendener Feuerwehr: Dem Staatsschutz in Hagen und der Staatsanwaltschaft Arnsberg liegen Bilder und Texte mit rechtsradikalem Inhalt vor, die offenbar auch von ehrenamtlichen Mendener Wehrleuten in einer geschlossenen Chatgruppe gepostet worden sind. Wie Bürgermeister Dr. Roland Schröder und der städtische Feuerwehr-Dezernent Uwe Siemonsmeier auf WP-Anfrage bestätigten, hat die Stadtverwaltung Menden nach Ansicht der Inhalte selbst den Staatsschutz eingeschaltet. Dies, nachdem ihr über die Leitung der Feuerwehr mehrere Screenshots mit Inhalten aus der WhatsApp-Gruppe übersandt worden waren.
Feuerwehr-Dezernent: „Solches Gedankengut auf keinen Fall dulden“
„Wir werden solches Gedankengut in unserer Feuerwehr auf gar keinen Fall dulden“, sagte Siemonsmeier. Und der Bürgermeister, der noch in der vergangenen Woche die Gedenkstätte Auschwitz besucht hat, erklärte gegenüber der WP: „Ich kann jedem, der solch ein widerwärtiges Zeug postet, nur dringend empfehlen, sich das Vernichtungslager anzusehen.“
Bürgermeister Schröder empfiehlt Besuch in Auschwitz-Gedenkstätte
Auf den Screenshots, die auch antisemitische Inhalte zeigen sollen, sind nach WP-Informationen mehrere Vornamen erkennbar. Die tatsächliche Anzahl der Beteiligten in dieser Gruppe ist dem Mendener Rathaus noch unbekannt, da man bisher nur die Ausschnitte aus dem Chatverlauf kenne. Allerdings zeigte sich Siemonsmeier zuversichtlich, dass die Urheber auf technischem Wege ermittelt werden können.
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Neben Strafrecht auch Disziplinarmaßnahmen der Stadt möglich
Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten könnten dann auch disziplinarische Maßnahmen von Seiten der Mendener Feuerwehr bis hin zum Ausschluss folgen. Voraussetzung dafür blieben allerdings die Ermittlungsergebnisse der Polizei, erinnert Siemonsmeier zugleich an die geltende Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils: „Vorverurteilungen oder Pauschalurteile helfen jetzt keinem weiter.“
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Mendener Stadtverwaltung will Ermittlungen in jeder Weise unterstützen
Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr soll seinem Zugführer das Material übermittelt haben, das dann über den Dienstgruppenleiter und den Leiter der Feuerwache dem Verwaltungsvorstand zugegangen ist. „Wir werden die Ermittlungen des Staatsschutzes in jeder Weise unterstützen“, erklärte Siemonsmeier.
Staatsschutz Hagen leitet Staatsanwaltschaft Hagen das Material zu
Eine Sprecherin des polizeilichen Staatsschutzes sagte am Montag, man habe den Vorgang inzwischen an die zuständige Staatsanwaltschaft in Arnsberg weitergeleitet. Dort wiederum erläuterte deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Thomas Poggel, das weitere Verfahren. Das Material werde gesichtet und danach bewertet, wie weit hier Straftaten vorliegen. Längst nicht jede rechte Parole sei automatisch strafbewehrt. Ist es aber so, würden auch Verfahren gegen die vom Staatsschutz ermittelten Urheber folgen.
Mögliches Verfahren bei der Stadt ist vom juristischen unabhängig
Doch auch wenn die Strafverfolgungsbehörden die Postings als nicht gravierend genug für juristische Konsequenzen einstufen sollten: Bürgermeister Schröder ist nicht nur der Disziplinarvorgesetzte aller hauptberuflichen Mendener Wehrleute, sondern auch aller ehrenamtlichen. „Sie stehen in einem Ehrenbeamtenverhältnis“, erläutert Wolfgang Lück als Personalchef im Mendener Rathaus. Das städtische Verfahren sei vom juristischen völlig unabhängig. Somit wären auch dann massive Konsequenzen für die betreffenden Wehrleute denkbar, wenn sie nicht gerichtlich verfolgt würden. Lück: „Der Bürgermeister will dann die Frage prüfen, wie weit sich das Verhalten mit einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis verträgt.“
Ehrenamtliche Wehrleute sind freiheitlich-demokratischer Ordnung verpflichtet
Denn auch ehrenamtliche Wehrleute seien der freiheitlich-demokratischen Ordnung verpflichtet. „Ihr Verhalten muss der dem Dienst erforderlichen Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihnen entgegengebracht wird“, sagt Lück. Auch Disziplinarmaßnahmen sind in der Landesverordnung für die Feuerwehren in NRW geregelt: Sie reichen von der bloßen Verwarnung und eine Rückstufung über die befristete Suspendierung bis hin zum kompletten Ausschluss aus der Feuerwehr.