Menden. Kiffen auf der Pfingstkirmes in Menden? Das Ordnungsamt der Stadt Menden hat nun eine Entscheidung zum Konsum auf dem Kirmesgelände getroffen.
Kiffen auf der Pfingstkirmes in Menden? Das städtische Ordnungsamt will ein Kirmesverbot für Cannabis noch in dieser Woche erlassen. Die Allgemeinverfügung verbietet dann das öffentliche Konsumieren von Cannabis an allen Veranstaltungstagen während der Öffnungszeiten auf dem Gelände der Pfingstkirmes in Menden. Wer dagegen verstößt, soll ein Zwangsgeld berappen.
Cannabis-Verbot für Veranstaltungsgelände für die Dauer der Pfingstkirmes in Menden
Zur Begründung erklärt Manuela Schmidt, Leiterin der Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung im Rathaus, dass die Pfingstkirmes erfahrungsgemäß von vielen Kindern, Jugendlichen und Familien besucht wird. „Die Besucherinnen und Besucher der Kirmes müssen aber während der Pfingstkirmes vor der passiven Einatmung von Cannabisrauch geschützt werden“, stellt Schmidt fest. „Das wollen auch die Schausteller auf Schildern mit durchgestrichenen Cannabispflanzen an den Karussells zeigen.“ Das Verbot könne jedoch nur für das unmittelbare Veranstaltungsgelände und die tägliche Dauer der Pfingstkirmes gelten, schränkt Schmidt auf Nachfrage der WP ein. Was in der Praxis auch bedeuten kann, dass Konsumenten nur kurz hinter einen Zaun zu treten brauchen, um dort ihrem Vergnügen nachzugehen.
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Landes-Gesundheitsministerium schiebt Städten die Kontrollen zu
Das Mendener Ordnungsamt will laut Manuela Schmidt jetzt vor allem den Kinder- und Jugendschutz in den Vordergrund stellen. Damit schließe man sich anderen Kommunen an, die in den letzten Wochen entsprechende Regelungen erlassen haben, etwa die Stadt Euskirchen für deren aktuell stattfindende Maikirmes. Wie hoch der Zeitdruck vor der Pfingstkirmes für das Ordnungsamt ist, machen die Termine deutlich: Das vielfach als nicht durchdacht kritisierte Cannabisgesetz vom 1. April sieht bis heute für Volksfeste keinerlei Regelung vor. Und erst am 2. Mai hat das Landes-Gesundheitsministerium dann bestimmt, dass hauptsächlich die Städte und ihre Ordnungsämter dafür verantwortlich sind, Konsumverbote auszusprechen und durchzusetzen.
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Cannabis-Regelungen müssen auch künftig von der Stadt überwacht werden
In den nächsten Wochen werde man auch in Abstimmung mit anderen Kommunen klären, wie in Zukunft die Überwachung der Cannabis-Regelungen durch das Ordnungsamt konkret umgesetzt werden kann, erläutert Manuela Schmidt. „Für uns ist das ganze Cannabisgesetz Neuland.“ Bisher war es auch in Menden ganz allein Sache der Polizei, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu ahnden. Jetzt sei auch das Ordnungsamt gefordert. Und das, sagt Schmidt, sei überhaupt nicht vergleichbar mit der Kontrolle des Rauchverbots in Gaststätten. Denn jetzt müsse man zum Beispiel Feinwaagen beschaffen, um die zugelassenen Cannabismengen kontrollieren zu können.
Scharfe Kritik aus Düsseldorf an übereiltem Bundesgesetz
Wie kritisch auch die Landesministerien die Eile bei diesem Bundesgesetz sehen, zeigte eine Stellungnahme des NRW-Innenministeriums auf eine erste WP-Anfrage zur Pfingstkirmes unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes. Darin hieß es: „Es hat in der Vergangenheit auch vonseiten der Landesregierung immer wieder deutliche Hinweise gegeben, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Cannabisgesetz kaum kontrollierbar ist. Die Landesregierung hat sich zudem im Beratungsprozess zum Gesetz wiederholt zumindest für eine Verschiebung des Inkrafttretens eingesetzt. Dies ließ sich aufgrund der politischen Mehrheiten im Bund nicht durchsetzen.“
Innenministerium: Vernünftige Umsetzung in vier Tagen unmöglich
Was aber auch bedeute: Zwischen dem Beschluss des Bundesrates am 22. März und dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April lagen für die Bundesländer gerade einmal vier Werktage. „Eine vernünftige Umsetzung eines so weitreichenden Gesetzes ist in einem demokratischen und föderalen System nicht möglich“, stellt das NRW-Innenministerium fest. Und sagt klipp und klar: „Dafür ist der Bund verantwortlich, der das Gesetz mit der Brechstange durchsetzen wollte.“
Cannabis-Kontrolle durch die Stadt reicht weit über die Kirmes hinaus
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat nun am 2. Mai eine Verordnung zu Cannabis-Ordnungswidrigkeiten erlassen. Sie bürdet die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten den Städten und Gemeinden auf. Und diese Aufgabe, sagt Schmidt, bleibe dem Ordnungsamt auch über die Pfingstkirmes hinaus erhalten.
Mendener Ordnungsamt muss Schutzzonen um Kitas und Schulen bestimmen
Denn das neue Bundesgesetz untersagt den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit in bestimmten Einrichtungen wie Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten sowie in einer „Schutzzone“ von 100 Metern um diese herum. Das Ordnungsamt Menden muss jetzt folglich für die im Gesetz genannten Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet die Schutzzonen bestimmen. Danach sind die Mendener Bürgerinnen und Bürger über die städtische Homepage, aber auch auf Flyern über die neue Gesetzeslage aufzuklären. Manuela Schmidt: „Außerdem müssen wir jetzt sehr schnell unser Personal schulen, damir wir draußen rechtssicher handeln können.“