Hüsten. Ob Cannabis auf der Hüstener Kirmes 2024 eine Rolle spielen wird, steht außer Frage. Ob dies jedoch dann legal erfolgt, entscheiden die Veranstalter.
Wird das Rauchgeschwader in diesem Jahr einzig und allein den Nebelmaschinen vorbehalten bleiben oder sorgen auf der Hüstener Kirmes 2024 auch Joints für viel Rauch? Die Hüstener Kirmesgesellschaft sagt klar und deutlich: Das Kiffen auf der Hüstener Kirmes wird nicht erlaubt sein.
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„Die Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag hat einstimmig für ein Kiff-Verbot auf der Hüstener Kirmes gestimmt“, sagt Ingo Beckschäfer, 1. Vorsitzender der Hüstener Kirmesgesellschaft.
Die Hüstener Kirmes sei eine Familien-Attraktion und damit seien auch reichlich Kinder und Jugendliche dort unterwegs. Außerdem würden auch viele Kinderfahrgeschäfte und Buden am Ort sein. Damit schließe sich das „öffentliche Kiffen“ an dieser Stelle im Grunde von selber aus.
Kinder der Schausteller wohnen für die Zeit auf dem Hüstener Kirmesgelände
„Aber auch über einen Cannabis-Konsum in den Abendstunden brauchen wir nicht zu sprechen“, so Beckschäfer weiter, „denn unsere Schausteller haben ihre Kinder ja auch dabei.“ Diese würden während der Hüstener Kirmes dort campen - mithin dort wohnen. Und damit sei auch das „Kiffen zu später Stunde“ ausgeschlossen.
Die Hüstener Kirmesgesellschaft halte sich mit dieser Entscheidung absolut an die Gesetzeslage, die besagt, dass in der Nähe von Kindern und Jugendlichen eben kein Cannabis konsumiert werden darf. Allerdings hätten auch die Mitglieder im Allgemeinen wenig Verständnis für die Erlaubnis eines Cannabis-Konsums auf der Hüstener Kirmes.
Soester Allerheiligenkirmes ebenfalls Kiff-Verbot
Auch die Stadt Soest sprach sich vor wenigen Tagen für ein Kiff-Verbot auf der Soester Allerheiligenkirmes im November 2024 aus und legte sich damit fest. Anstoß dazu hatte das Cannabis-Verbot auf der Düsseldorfer Frühlingskirmes gegeben.
NRW-weit könnte sich jedoch ein Kirmes-Flickenteppich des Kiff-Verbots entwickeln - wenn jede veranstaltende Institution selber entscheidet. Denn auf der Castroper Frühjahrskirmes war das Kiffen nicht ausdrücklich verboten. Und so muss jeder Veranstalter für sich klären, ob er ein Kiff-Verbot aussprechen und mit den Konsequenzen des Kontrollierens klarkommen kann und will.
Wer kontrolliert das Kiff-Verbot auf der Hüstener Kirmes
Die Kirmesgesellschaft sei über den Zeitpunkt der Hüstener Kirmes „Hausherr“ des gesamte Kirmesgeländes, erklärt Michael Schemme, Kreispolizei HSK. „Daher obliegt es dem Kirmesbetreiber, entsprechende Regelungen zu erlassen. Die Riggenweide ist folglich als Privatgelände anzusehen. Der Sicherheitsdienst sowie ggf. hilfeleistend auch die Polizei wird das bestehende Hausrecht durchsetzen.“
Davon unbenommen gebe es ein Jugendzentrum auf dem Gelände, wodurch der Konsum von Cannabis auch nach neuer Rechtslage dort nicht erlaubt wäre. „Eine Bußgeldregelung liegt uns bislang nicht vor. Diese wäre auf einem ‚Privatgelände‘ auch nicht zielführend“, so Schemme.