Menden. Zum ersten Mal sucht die Stadt Menden Quereinsteiger. Der Hintergrund ist der große Fachkräftemangel. Das sind die Anforderungen.

Für die Stadt ist es ein Versuchsballon – der aber bislang gut funktioniert. Erstmals hat die Stadt Menden eine Stellenausschreibung veröffentlicht, die sich explizit an Quereinsteiger wendet.

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„Das ist der Personalnot geschuldet“, erläutert Wolfgang Lück, Personalchef im Rathaus, auf Nachfrage der Westfalenpost. „Wenn wir Stellen mit normaler Verwaltungsausbildung ausschreiben, merken wir den Fachkräftemangel deutlich.“ Entsprechend gering sei die Resonanz: „Konkrete Stellenausschreibungen greifen nicht mehr.“

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Dass sich die Stadt nun ausdrücklich an Quereinsteiger wende, sei „nicht unsere Erfindung“, erläutert Wolfgang Lück. „Das machen viele andere Behörden auch schon.“

Es gab in der Vergangenheit Initiativbewerbungen, da hat das auch gut funktioniert.
Wolfgang Lück - Personalchef Stadtverwaltung

Zudem habe die Stadt längst vor den aktuellen Stellenausschreibungen mit Quereinsteigern gute Erfahrungen gemacht: „Es gab in der Vergangenheit Initiativbewerbungen, da hat das auch gut funktioniert“, bilanziert Wolfgang Lück.

Wer sich aktuell als Quereinsteiger für eine Stelle bei der Stadt interessiert, kann aus den verschiedensten beruflichen Bereichen stammen. „Schön wäre es natürlich, wenn jemand etwas Verwandtes gemacht hat wie Rechtswissenschaft oder Betriebswirtschaft“, schildert Wolfgang Lück. „Aber auch andere Bereiche sind denkbar.“ Sollte jemand beispielsweise Ingenieur sein und zur Stadt wollen, „können wir natürlich auch im Baubereich Unterstützung brauchen“. Auch Sozialwissenschaftler seien potenzielle Kandidaten: „Das muss man sich dann je nach Beruf im Einzelnen anschauen.“ Die bisherige Resonanz auf die Stellenausschreibungen sei ausgesprochen gut, freut sich Wolfgang Lück.

Mitarbeitende werden weiter qualifiziert

Damit die Stelle bei der Stadt auch finanziell attraktiv sein kann, sollen neue Mitarbeitende entsprechend weiter qualifiziert werden. Hierdurch können Bewerberinnen und Bewerber dann auch die gehobene Verwaltungslaufbahn einschlagen: „Einmal in der Woche findet berufsbegleitend ein Verwaltungslehrgang statt“, skizziert Wolfgang Lück den Plan.

50 bis 60 freie Stellen bei der Stadt

Insgesamt sind bei der Stadt Menden im Moment etwa 50 bis 60 Stellen frei – „nicht nur im gehobenen Dienst und für Sachbearbeiter, sondern in allen Bereichen, also zum Beispiel auch für Erzieher und beim Bauhof“, erklärt Wolfgang Lück. Nicht alle Stellen seien für Quereinsteiger geeignet: „Wenn wir zehn bis 15 Stellen mit Quereinsteigern besetzen könnten, wäre das super.“

Arbeitsplatz mit einer ausgewogenen Work-Life-Balance

Die Stadt wirbt damit, dass die neuen Quereinsteiger-Stellen sicher und familienfreundlich seien und dass es sich um einen „Arbeitsplatz mit einer ausgewogenen Work-Life-Balance“ handele. Ausdrücklich will die Stadt damit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern „auch ohne Verwaltungsausbildung eine Chance für den beruflichen Einstieg im öffentlichen Dienst ermöglichen“. Auf die Bewerberinnen und Bewerber warten laut Stadt „interessante und vielfältige Aufgaben in unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung“. Es handele sich dabei um unbefristete Stellen in der Sachbearbeitung, die in Vollzeit, Teilzeit oder vollzeitnah besetzt werden können.

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Bewerber sollten ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und „Bereitschaft zur Weiterqualifizierung durch die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen“ mitbringen. Außerdem wünscht sich die Stadt, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen teamfähig, motiviert, engagiert und belastbar sind sowie „die Fähigkeit besitzen, Sachzusammenhänge zu erkennen und eigeninitiativ zu handeln sowie systematisch und analytisch zu denken“.

30 Tage Erholungsurlaub

Im Gegenzug wirbt die Stadt mit einer „interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit, einem „sicheren Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung“, einer „transparenten und tarifgerechten Vergütung zuzüglich tariflicher Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)“, einer „betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte“, 30 Tagen Erholungsurlaub sowie der Möglichkeit von Bildungsurlaub sowie der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.