Menden. In den vergangenen Jahren war das Grillen im Sommer oft verboten - und bleibt es künftig wohl auch ganzjährig.
Gerade bei Maiwanderern ist die Grillhütte am Hexenteich ein beliebter Anlaufpunkt. Doch das Grillen am Unterstand war in den vergangenen Jahren oftmals untersagt. Bald könnte das Grillen gänzlich der Geschichte angehören. Wie die Zukunft der Hütte aussehen soll.
Bei Ausflüglern in und um Menden beliebt
Seit über 40 Jahren ist die Grillhütte am Hexenteich bei Maiwanderern, aber auch Ausflüglern ein Treffpunkt im Grünen. Hunderte Familien haben seitdem entspannte Nachmittage in der Mendener Natur verbracht - und dabei gerne mal den Grill angefeuert. Doch damit soll es langfristig vorbei sein (WP berichtete).
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Der Stadtforst betreut die Grillhütte. „In der Regel werden zweimal wöchentlich der Zustand und die Sauberkeit überprüft und wenn notwendig wiederhergestellt“, heißt es dazu vonseiten der Verwaltung in einer Vorlage für den kommenden Umweltausschuss. Aus Sicht des Stadtforstes sei es jedoch an der Zeit, die Nutzung der Hütte zu überdenken. „Der Stadtforst möchte den Bürgern die Möglichkeit im Wald zu feiern auf keinem Fall nehmen“, betont die Verwaltung. Gleichwohl: Die vergangenen Jahren haben gezeigt, dass die Gefahr - gerade in den trockenen Sommermonaten - zu groß ist. „In der veränderten klimatischen Situation ist es nicht mehr zeitgemäß, mitten im Wald eine Feuerstätte zu betreiben“, so die Einschätzung des Stadtforstes. Rückblick: Bereits 2010 wäre die Grillhütte beinahe einem Feuer zum Opfer gefallen.
Zeitnahe Entscheidung zur Grillhütte
Abgerissen wird der beliebte Treffpunkt deshalb allerdings noch lange nicht. Stattdessen soll es zumindest kleinere bauliche Veränderungen geben. Die Grillhütte soll zu einer Wetterschutzhütte umgewandelt werden, an der es weiterhin erlaubt ist, das ganze Jahr zu feiern. „Allerdings ohne eine Grillmöglichkeit und selbstverständlich auch ohne die Verwendung von Feuer z.B. in Form von Fackeln, Kerzen oder ähnlichem.“
Ohnehin gilt laut Landesforstgesetz: Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig.
Eine Entscheidung über die Zukunft der Grillhütte fällt am Mittwoch, 17. Januar, im Umweltausschuss.