Menden/Balve. Was Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmeplanung für Eigentümer bedeuten, haben die Stadtwerke Menden in einer Info-Veranstaltung erläutert.

Die Herausforderungen sind immens. Wie reagieren wir auf den voranschreitenden Klimawandel? Wie werden wir unabhängiger von fossilen Energieträgern? Wie gelingt die Wende im Bereich der Wärmeversorgung? Was Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kommunale Wärmeplanung konkret für Mendener Haus- und Wohnungseigentümer bedeuten, haben die Stadtwerke Menden/Balve den Mitgliedern des Vereins Haus und Grund Hönnetal, zuständig für Menden und Balve, kürzlich erläutert. Der Einladung des Eigentümer-Vereins waren mehr als 100 Mitglieder gefolgt. Im Casino der Stadtwerke stellte Alexej Dietrich, Teamleiter Dienstleistungen, die Eckpunkte des GEG sowie der kommunalen Wärmeplanung vor.

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Neuregelung gilt nicht für funktionierende Heizungen

„Heizungen in Neubaugebieten, die ab dem neuen Jahr eingebaut werden, müssen mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen“, gibt Alexej Dietrich aus dem Gesetzestext wieder. „Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Solarthermie-Hybridheizungen, Pelletkessel oder Stromdirektheizungen kommen zum Beispiel dafür infrage“, listet der Energieexperte auf. Diese Neuregelung gelte jedoch nicht für funktionierende Heizungen. Defekte Heizungen könnten repariert und weiter betrieben werden. Der Betrieb mit fossilen Energieträgern sei vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt.

Heizungen in Neubaugebieten, die ab dem neuen Jahr eingebaut werden, müssen mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Alexej Dietrich, Teamleiter Dienstleistungen Stadtwerke Menden

Bei Heizungserneuerungen im Bestand und Neubauten im Bestand, zum Beispiel in Baulücken, gibt es Übergangsfristen im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung. In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner, also auch in Menden, muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens zum 30. Juni 2028 stehen. Die kommunale Wärmeplanung regelt in den Kommunen dann unter anderem die Übergangsfristen. Ohne eine kommunale Wärmeplanung könnten noch Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nicht erfüllen. Allerdings müssten ab dem Jahr 2029 stufenweise steigende Anteile an erneuerbaren Energien eingesetzt werden, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz oder ein klimaneutrales Gasnetz nicht sichergestellt sei. Dies könne beispielsweise durch den Bezug von Biomethan erreicht werden. Nach Ablauf der Frist für die Wärmeplanung im Jahr 2028 dürften weiterhin Gaskessel eingebaut werden, sofern diese zu 65 Prozent mit sogenannten grünen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden.

Man muss sich jede Gebäudesituation genau anschauen und bewerten, was im Rahmen des GEG die optimale Lösung ist.
Matthias Becker, Mitglied der Stadtwerke-Geschäftsleitung

Nach dem gut halbstündigen Vortrag stellten sich die Stadtwerke den zahlreichen Fragen aus dem Publikum. Hier war schnell klar: Einzelfälle gibt es viele. „Man muss sich jede Gebäudesituation genau anschauen und bewerten, was im Rahmen des GEG die optimale Lösung ist“, fasst Matthias Becker zusammen. Matthias Becker leitet als Mitglied der Stadtwerke-Geschäftsleitung seit Oktober den neuen Geschäftsbereich Energiewende. Mit seinem Team möchte der Diplom-Ingenieur die Mendener in Sachen Energiewende mit den dazugehörigen Vorgaben des Gesetzgebers auf dem Laufenden halten, beratend zur Seite stehen und Lösungen entwickeln. „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir sie in allen Angelegenheiten rund um ihre Energieversorgung unterstützen. Wir beobachten dafür genaustens die politischen und energiewirtschaftlichen Entwicklungen. So werden wir unseren Kunden verlässliche Informationen bereitstellen, um alle Mendener auf dem Weg zur Energie- und Wärmewende mitzunehmen“, kündigt Becker an.

Auch Stadtwerke Menden sind von neuen Gesetzen betroffen

Auch die Stadtwerke seien von direkt von neuen Gesetzen im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung betroffen. „Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gehen auch viele Veränderungen innerhalb der Energieversorgungsunternehmen einher. Mit unseren Branchenverbänden und Partnern aus der kommunalen Familie sind wir gut aufgestellt, um die Stadtwerke Menden weiter zukunftsfähig aufzustellen“, beschreibt Becker den Einfluss der Bundespolitik auf das lokale Versorgungsunternehmen. „Über die dynamische Entwicklung in der Energieversorgungslandschaft werden wir weiter berichten und laden alle ein, uns über unsere digitalen und persönlichen Kanäle Fragen zu stellen“, bietet Alexej Dietrich allen Stadtwerke-Kunden an.