Menden. Eine Mauer soll Anlieger der Unterstadt bei künftigen Hochwassern schützen. Im Antrag an die Stadt werden die Ängste der Bürger deutlich.

Angst vor dem nächsten Hochwasser: Vier Anlieger von Kaiser- und Daimlerstraße, der Bodelschwinghstraße und des Hördinger Kamps wollen auch im Namen ihrer Nachbarn einen wirksamen Hochwasserschutz für ihre Häuser erreichen. Eine Schutzmauer zwischen der Hönnemauer „An der Gracht“ und der Märkischen Straße soll eine aus ihrer Sicht bestehende Flutschutz-Lücke schließen. In der jüngsten Sitzung nahmen die Politikerinnen und Politiker im Haupt- und Finanzausschuss den Bürgerantrag einstimmig an und verwiesen ihn zur weiteren Beratung in den Fachausschuss für Umwelt und Klima.

Leidvolle Erfahrungen in den Bürgerantrag eingebracht

Dir Forderung im Antrag entspringt leidvollen Erfahrungen und eigenen Beobachtungen der Anwohner. Zudem ist sie gepaart mit dem Vorhaben der Stadt, die „Event Factory“ Schmelzwerk samt dem Nebengebäude abzureißen und den dort künftig geplanten Park als Überschwemmungsfläche anzulegen. „In der Vergangenheit haben wir mehrere Überschwemmungen erlebt, die zu erheblichen Schäden an Eigentum und Infastruktur geführt haben“, berichten die Bürger. „Um die Sicherheit unserer Häuser und das Wohlergehen unserer Familien zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine wirksame Hochwasser-Infrastruktur gewährleistet ist.“

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Gärten gegenüber dem Bringhof: Hier sammelt sich das Wasser

Doch zwischen der Mauer der Hönneinsel und der Märkischen Straße bestehe eine Lücke für den effektiven Hochwasserschutz, zumal dort die linke Uferseite an der Unteren Promenade höher liege als die rechte in Fließrichtung. Das habe sich beim Starkregen im Mai dieses Jahres gezeigt: Das Wasser floss in Höhe Bringhof/Musikschule/VHS erneut zuerst in die gegenüberliegenden Gärten. Anders als beim verheerenden Hochwasser vom Juli 2021 habe man diesmal Glück gehabt: Zwar bildeten sich Seen in den Gärten, doch diesmal blieb die erneute Überflutung der zugehörigen Häuser aus.

Mauer soll auch vor Schäden durch hochdrückendes Grundwasser schützen

Das Hochwasser von 2021: Hier die Battenfeld-Kreuzung mit dem überfluteten Parkplatz unten links.
Das Hochwasser von 2021: Hier die Battenfeld-Kreuzung mit dem überfluteten Parkplatz unten links. © Privat | Dr. Matthias Pahlen

Ein ganzheitliches Schutzkonzept, so die Anlieger, müsse deshalb auf drei Säulen fußen: Einer tief im Boden angelegten Schutzmauer, die nicht nur Überschwemmungen der Unterstadt verhindert, sondern auch das Durchdringen des Grundwassers von unten. Bekanntlich waren viele Schäden dadurch entstanden, dass Wasser nach Kanalüberflutungen von unten hochdrückte und in die Häuser eindrang. Es konnte von der Feuerwehr nicht abgepumpt werden, weil nachfließendes Grundwasser die Keller erneut unter Wasser setzte.

Wasser-Sammelfläche auf Schmelzwerk-Gelände und Bypass in die Molle

Die zweite Abwehrmaßnahme wäre die ohnehin geplante Herrichtung der Wasser-Sammelfläche auf dem Schmelzwerkgelände. Und die dritte ist ein Bypass zur Molle, der überschüssiges Wasser dorthin ableitet, in einen ungefährdeten Bereich. Der vorgesehene Abriss des Schmelzwerkes biete für die Umsetzung dieses umfassenden Schutzkonzeptes eine einmalige Gelegenheit, meinen die Anlieger.

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Gemeinde Wickede hat an der Ruhr bereits eine Flutschutzmauer errichtet

Die Bürgerinnen und Bürger weisen auch darauf hin, dass die Nachbargemeinde Wickede bereits eine solche Schutzmauer errichtet hat, gefördert mit öffentlichen Mitteln. Deren Sicherheitskonzept, zu dem auch umfangreiche Geländearbeiten gehörten, habe Bürgermeister Dr. Martin Michalzik den Mendenern erläutert. Michalzik biete auch der Stadt Menden unterstützende Beratung an.

Anwohner investieren in Eigenschutz – „doch bei starkem Hochwasser reicht das nicht“

Die Anlieger seien „äußerst besorgt“, wenn sie an kommende Hochwasser-Ereignisse denken. Sie selbst hätten bei hohen Kosten den Eigenschutz längst vorangetrieben und ihre Häuser sicherer gemacht. Doch gegen die enorme Gewalt eines Hochwassers wie 2021 reichten diese Eigeninitiativen nicht aus. Hier müsse die Sicherungspflicht greifen, die jede Stadt zur Gefahrenabwehr gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern habe.