Menden. Peter Schaminet sieht an der Unteren Promenade in Menden eine Gefahrenstelle für Radfahrer. Er fordert ein Warnschild. Das sagt die Stadt dazu.

Die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer an der Unteren Promenade in Menden wird durchaus kontrovers diskutiert. Große Umbaumaßnahmen zwischen VHS und Bringhof sollen dort eigentlich zur Sicherheit des Radverkehrs beitragen. WP-Leser Peter Schaminet sieht die Umsetzung allerdings kritisch: „Die Bemühungen bleiben im wahrsten Sinn des Wortes im Ansatz stecken.“ Er fordert ein Warnschild oder, aus seiner Sicht noch besser, eine Rotmarkierung auf der Straße. Das Ordnungsamt der Stadt sieht dafür die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt.

Kaum jemand nutzt rechtsseitiges Radwegstück

Radfahrende, die auf der Unteren Promenade in Richtung Märkische Straße unterwegs sind, sollen in Höhe des Bringhofs eigentlich auf einen kurzen Radweg nach rechts einschwenken und von dort aus die Straßenseite wechseln, um linksseitig den Radweg weiter zu nutzen. Wie Peter Schaminet beobachtet hat, nutzen aber die allerwenigsten Radfahrenden diese Wegführung. Vielmehr biegen sie, im Text beschrieben, von der Straße direkt auf den linksseitig verlaufenden Radweg ein.

Die Situation an der Unteren Promenade sei durch die Sperrung des Weges an der Hönne für die Fußgänger wahrscheinlich sicherer geworden, „aber dies geschieht deutlich durch eine Gefährdung der Radfahrer“, gibt der Mendener, der häufig selbst mit dem Fahrrad unterwegs ist, eine Einschätzung. Peter Schaminet beschreibt die Situation dort so: „Wenn ein Radfahrer aus der Stadt kommend den Punkt ungefähr auf Höhe des Bringhofs erreicht, ist er gehalten, mit Autoverkehr im Rücken durch den Gegenverkehr zu kreuzen, um auf den nun auf der linken Seite verlaufenden Fahrradweg zu kommen.“ Diese Stelle sei jedoch nicht durch ein Schild „Achtung Fahrradfahrer kreuzen“ gesichert, wobei, so der Mendener weiter, „eine noch bessere Sicherung der Radfahrer und Radfahrerinnen an dieser Stelle eine rote Kreuzungsspur auf der Straße wäre, die alle auf diese besondere Verkehrssituation aufmerksam machen würde und damit den Radverkehr sicherer.“

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Untere Promenade in Menden: Radfahrer sind wartepflichtig

Eine solche Rotmarkierung könne dort aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen, heißt es dazu auf Anfrage der WP aus dem Mendener Ordnungsamt. Der kreuzende Radfahrer sei, ähnlich wie ein Linksabbieger, gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig. Stadtsprecher Johannes Ehrlich erklärt dazu: „Rot markiert werden Stellen, an denen der Radfahrer vorfahrtsberechtigt oder ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.“ Aus Sicht des Ordnungsamtes würde das dem Sinn widersprechen und sogar mehr Gefahren heraufbeschwören. Zudem sei es nicht neu, dass Radfahrer an dieser Stelle die Untere Promenade kreuzen. „Nach Fertigstellung des Radweges nur halt kanalisiert an der vorgeschriebenen Stelle“, heißt es weiter dazu in der Stellungnahme des Ordnungsamtes.

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Kaum ein Radfahrer nutzt an dieser Stelle der Unteren Promenade den vorgesehenen Weg (rechts auf den kurzen Radweg und dann über die Straße auf die andere Seite), sondern fährt direkt links auf den Radweg.
Kaum ein Radfahrer nutzt an dieser Stelle der Unteren Promenade den vorgesehenen Weg (rechts auf den kurzen Radweg und dann über die Straße auf die andere Seite), sondern fährt direkt links auf den Radweg. © WP | Thekla Hanke

Und warum wird dort nicht zumindest ein Schild „Achtung Fahrradfahrer kreuzen“ aufgestellt? Das Ordnungsamt verweist auf die Straßenverkehrsordnung, konkret auf Paragraf 45, Absatz 9. Demnach sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Für so genannte Gefahrzeichen (unter anderem „Achtung Radfahrer“) gilt: Sie dürfen nur an solchen Stellen angeordnet werden, „wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.“ Aus Sicht des Ordnungsamtes sei das Radweg-Ende jedoch in beiden Fahrtrichtungen gut erkennbar und auch baulich als Engstelle der Fahrbahn angelegt. „Wenn ein solcher Weg endet, ist es logisch, dass Radfahrer hier von Fahrbahn auf Radweg und umgekehrt wechseln.“

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Ordnungsamt der Stadt Menden: Kein erhöhtes Unfallaufkommen dokumentiert

Hinzu komme, dass aufgrund der Situation das Tempo auf der Unteren Promenade auf 30 km/h beschränkt worden sei. Abschließend heißt es: „Ein erhöhtes Unfallaufkommen ist hier ebenfalls in den vergangenen Jahren nicht dokumentiert. Aus diesem Grund liegen die Voraussetzungen für die Gefahrzeichenbeschilderung nicht vor.“

Für Peter Schaminet aber bleibt die Querung eine Gefahrenstelle. Er appelliert weiter, an dieser Stelle für aus seiner Sicht mehr Sicherheit zu sorgen: „Es kann doch niemand wollen, dass erst eine verunglückte Fahrradfahrerin / ein verunglückter Fahrradfahrer für eine Entschärfung dieser Gefahrenstelle sorgt.“