Menden. Der ZfA hat die Preise für die Entsorgung kostenpflichtiger Abfälle erhöht. Am Bringhof in Menden werden nun zehn Euro fällig.
Der Bringhof hat seine Preise kräftig erhöht. Statt 7,50 Euro zahlen Bürgerinnen und Bürger nun 10 Euro für kostenpflichtige Abfälle.
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Viele Entsorgungsleistungen sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. So können beispielsweise Sperrmüll, Grünabfall, Papier und Pappe ohne ein gesondertes Entgelt am Bringhof an der Unteren Promenade in Menden abgegeben werden. Für andere Abfälle hingegen muss seit jeher ein zusätzlicher Obolus entrichtet werden. Das gilt zum Beispiel für Bauschutt, Flachglas, Holz (zum Beispiel Gartenzäune), Hausmüll sowie Kleinteile aus Entrümpelungen und Reifen ohne Felge.
Preissteigerung, Lohnentwicklung und Energiekosten
Für die Abgabe haben Bürger viele Jahre lang jeweils 7,50 Euro gezahlt. Dieses Entgelt wurde vom Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) als Betreiber nun auf 10 Euro erhöht. Was ist der Hintergrund der kräftigen Preiserhöhung? „Die allgemeine Preissteigerung sowie die Lohnentwicklung der letzten Jahre und der enorme Anstieg der Energiekosten im letzten Jahr haben die Erhöhung notwendig gemacht“, erklärt Denis Potschien, der beim ZfA für Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, auf Nachfrage der Westfalenpost.
Das Entgelt für kostenpflichtige Abfälle sei deshalb im Februar dieses Jahres auf 10 Euro erhöht worden. „Es handelt sich um die erste Erhöhung seit 1997“, sagt Denis Potschien.
Kostenlose und kostenpflichtige Abfälle
Diese Abfälle und Wertstoffe können Bürger laut Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) kostenlos anliefern:
Papier, Pappe und Kartonagen; Leichtverpackungen (Grüner Punkt); Hohlglas (Flaschen, Gläser etc.); Korken; Grünabfälle; Elektrokleingeräte; Bildschirmgeräte (Röhrenfernseher und -monitore, Flachbildfernseher und -monitore); Elektrogroßgeräte (auch Kühlgeräte); Altkleider, Altschuhe (tragbar bzw. gebrauchsfähig); Styropor (Verpackungen); Sperrmüll: Um kostenlosen Sperrmüll handelt es sich bei sperrigem Hausrat, zum Beispiel Möbelstücke, Betten und Matratzen, Fahrräder, Wäscheständer, Koffer etc.
Diese Abfälle und Wertstoffe können Bürger laut ZfA gegen ein pauschales Entgelt von zehn Euro kostenpflichtig anliefern:
Ein 70 l-Sack gefüllt mit Hausmüll oder Kleinteilen von Entrümpelungen; bis zu einem Kubikmeter Tapetenabriss (circa acht bis zehn normale Müllsäcke); maximal drei Pkw-Altreifen ohne Felgen; ein 70-Liter-Sack gefüllt mit Lumpen (wird als Restmüll entsorgt).
Diese Abfälle und Wertstoffe können Bürger gegen ein pauschales Entgelt von zehn Euro je 75 Kilogramm bzw. pro Kubikmeter (Raummeter) kostenpflichtig anliefern:
Bauschutt; Renovierungsabfälle; Teppichboden, Laminat, PVC-Boden; Flachglas; Türen und Fenster, Kunststoffe; Metalle (zum Beispiel Rohre, Zäune); Holz (zum Beispiel Fußboden, Gartenzäune, Baubretter, Vertäfelung).
Keine Unterschiede für die verschiedenen Abfallarten
Wie bisher auch gibt es bei den Bringhöfen des ZfA – in Menden, Letmathe, Iserlohn und Werdohl – einen einheitlichen Preis für alle kostenpflichtigen Abfälle. Es gibt also keine Unterschiede für die verschiedenen Abfallarten.
Bei den Bürgern sei das höhere Entgelt bisher auf keine Proteste gestoßen, bilanziert Denis Potschien: „Die Kundinnen und Kunden unserer Bringhöfe haben auf die neuen Preise bislang mit Verständnis reagiert.“
Für die Frage, welche Abfälle bei der Entsorgung beim Bringhof kostenpflichtig sind, gilt laut ZfA: „Sind die Abfälle im Rahmen der hiesigen kommunalen Entsorgung auch an anderer Stelle nicht extra kostenpflichtig, zum Beispiel Containerstandorte, Sperrmüllsammlung etc., dann ist dies in der Regel auch an den Bringhöfen der Fall. Alle anderen zugelassenen Abfälle sind kostenpflichtig.“ Hier sei dann das pauschale Entgelt von 10 Euro zu entrichten. Dabei sei es unerheblich, ob jemand nur einen einzigen oder gleichzeitig mehrere unterschiedliche kostenpflichtige Abfälle abgeben möchte.
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Bei größeren Mengen wird die Pauschale mehrfach fällig
Wichtig sei indes, dass die Mengenbegrenzung nicht überschritten werde. Bei größeren Mengen wird die Pauschale mehrfach fällig: 10 Euro je angefangene 75 Kilogramm oder je angefangener Kubikmeter.