Menden. Das Internet bietet Betrügern einen Raum für ihre kriminellen Handlungen. Jetzt spürte eine Spur zu zwei potenziellen Tätern aus Menden.

Dreiste Betrüger oder unschuldige Opfer? Zwei in Menden wohnende Männer waren angeklagt, Smartphones verkauft, aber nie verschickt zu haben. Der eigentliche Täter war aber wohl jemand anders.

Die Masche war jedes Mal die gleiche: Zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 wurden gebrauchte i-Phones über verschiedene Internetplattformen zum Kauf angeboten, Preis jeweils zwischen 500 und 600 Euro pro Stück. Und obwohl dieser Kaufpreis dann auch einging auf die Konten, ist kein Smartphone jemals verschickt worden. Opfer gab es quer über Deutschland verstreut, zwei in Menden lebende Männer wurden als die Verkäufer ermittelt.

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Dem einen, heute 36 Jahre alt, wurden fünf fingierte Verkäufe zugeordnet, seinem heute 39 Jahre alten Bekannten sieben. Es entstand insgesamt also ein Schaden im hohen vierstelligen Bereich. So saßen die beiden nun auf der Anklagebank des Mendener Amtsgerichts wegen Betrugs, teilweise auch als gewerbsmäßige Handlung angeklagt aufgrund der Menge. Aber waren das die Beiden auch tatsächlich selber?

Wer ist der eigentliche Betrüger?

Beide Männer beteuerten, dass sie selbst nichts Betrügerisches gemacht, vielmehr ein gemeinsamer Bekannter sie ausgenutzt hätte. Der 36-Jährige erzählte von einem Mann, den man vor einiger Zeit kennengelernt habe und der dann um den Gefallen bat, das Bankkonto des hier Angeschuldigten nutzen zu können für seine selbstständige Tätigkeit als Umzugsunternehmer. Er selber bekäme von der Bank kein eigenes Konto wegen seines ungeklärten Aufenthaltsstatus. „Ich war selber mit ihm bei der Bank, wo sie ihm das gesagt haben“, berichtete der Angeklagte in seiner Vernehmung.

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Erst als er sich also überzeugt hatte, dass der Bekannte kein Konto bekommen werde, habe er ihm die Benutzung seines als Hilfe angeboten. Nicht ohne ihn zu mahnen, damit nichts Illegales zu tun. Aber trotzdem wickelte der Bekannte dann die betrügerischen Handygeschäfte über dieses Konto ab. Der 36-jährige Angeklagte erzählte weiter, der Bekannte habe berichtet, dass er aus der gleichen Region stamme in Nigeria wie er selber. Außerdem waren die beiden Ehefrauen gut befreundet, was das Vertrauensverhältnis zunächst weiter gestärkt habe.

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Der 36-Jährige erzählte, wie er die Geldeingänge auf dem Konto entdeckt habe: „Ich habe mir erst keine Gedanken darüber gemacht.“ Nach Auffliegen des Betrugs habe er aber die Kontakte abgebrochen. Auch der andere Angeklagte, 39 Jahre alt, berichtete von der Masche des mutmaßlichen Betrügers. Er wolle dessen Konto für Geschäfte nutzen. „Da haben Sie ein bisschen viel Vertrauen gehabt“, schlussfolgerte die Staatsanwältin, an die beiden Mendener gerichtet.

Bekannter ist abgetaucht

Der ominöse Bekannte ist nach aktuellem Wissen der Ermittlungsbehörden wohl in Italien untergetaucht, wird mit Haftbefehl gesucht. Die beiden Angeklagten kennen von dem Mann nur seinen Spitznamen „Lucky“. Beide stehen in Deutschland in Lohn und Brot, sind Familienväter. „Ich schäme mich, dass ich in sowas involviert bin“, beteuerte der 36-Jährige. „Es ist mir wichtig, integriert zu sein. Ich bin nicht hier, um Leute zu betrügen.“ Das nahmen ihm die Beteiligten des Verfahrens durchaus ab. Mit den Verteidigern zog man sich zu einem Rechtsgespräch hinter verschlossene Türen zurück. Eine Verurteilung sollte es aufgrund dieses Betruges durch einen anderen auch nicht geben.

Nicht vorbestraft

Wenn die beiden Angeklagte das Geld pünktlich zahlen, ist das Verfahren ohne jede weitere Nachwirkung zu Ende.

Beide waren bisher nicht vorbestraft und würden es im Falle der endgültigen Einstellung auch bleiben.

Wegen der Menge an verkauften Handys und der Schadenssumme insgesamt stand zunächst auch noch der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Dieser wurde nicht bestätigt.

„Der wahre Täter ist flüchtig, es sitzen hier Opfer auf der Anklagebank“, stellte die Vorsitzende Richterin fest. Aber ohne dass sie es in der Verhandlung explizit erwähnte, machte sie deutlich, dass man für sein eigenes Konto Verantwortung trägt. Deshalb geht das Verfahren nicht ohne jeden Einschnitt für die beiden Männer zu Ende. Aber es wird eingestellt gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 600 Euro an einen guten Zweck.