Menden. Ein Schlagring als Abschreckung – so begründet ein 28-jähriger Fröndenberger, warum er am Pfingstwochenende die verbotene Waffe bei sich trug.

Ein Schlagring – nur für den Fall der Fälle: Nach der letztjährigen Pfingstkirmes wurde ein Fröndenberger mit dieser verbotenen Waffe aufgegriffen, musste sich dafür nun vor Gericht verantworten. Ein anderes Vergehen in der gleichen Nacht war schon vorher juristisch aufgearbeitet worden.

Der heute 28-Jährige war bisher nicht vorbestraft. Und der Staatsanwalt fasste es zum Ende der Verhandlung vor dem Mendener Amtsgericht nun so zusammen: „Anscheinend ist es nur dieser eine Tag, der sehr schlecht gelaufen ist.“ +++ Auch interessant: Fröndenberger gerät als Zeuge plötzlich in den Fokus +++

Polizeistreife fällt der 28-Jährige an der Fröndenberger Straße in Menden auf

Am frühen Morgen des Pfingstmontags 2022 war der Fröndenberger einer Polizeistreife an der Fröndenberger Straße aufgefallen. Er beschmierte hier unter anderem einen Lkw und einen Stromkasten mit Graffiti. Und nicht nur das: Bei der Kontrolle fanden die Beamten auch noch einen Schlagring in der Hosentasche des Fröndenbergers. Eine Waffe, deren Besitz und natürlich auch Verwendung nach dem Gesetz verboten sind. Beide Vergehen des 28-Jährigen, so erklärten in der Gerichtsverhandlung die Beteiligten, hätten eigentlich auch an einem Termin zusammen verhandelt werden können. Wegen der Sachbeschädigung durch die Graffiti-Schmierereien hatte es aber schon einen Prozess gegeben. Hier wurde das Verfahren gegen den geständigen Fröndenberger gegen die Zahlung von 250 Euro Geldauflage eingestellt. +++ Auch lesenswert: Baseballschläger-Prozess: Ersthelfer berichten von Angriff +++

Nun beim Termin ging es um den Verstoß gegen das Waffengesetz. Und auch hier zeigte sich der junge Mann einsichtig. Sein Verteidiger erklärte zu dem Schlagring: „Der diente nur der Abschreckung und nichts anderem.“ Sein Mandant sei an dem Abend zuvor auf der Pfingstkirmes unterwegs gewesen. Ein paar Jahre vorher sei er dort mal in eine Auseinandersetzung mit unschönem Ausgang geraten, erklärte der Jurist weiter im Namen seines Mandanten. „Seitdem hatte er Angst. Der Schlagring war dafür, sich im Ernstfall verteidigen zu können.“ Die vorsitzende Richterin stellte daraufhin die Frage in den Raum, ob dann die Kirmes überhaupt ein geeigneter Aufenthaltsort für den Fröndenberger wäre. Wegen des Schlagring-Besitzes hatte der Fröndenberger eigentlich zunächst einen Strafbefehl bekommen, also ein Urteil per Post, darin eine Geldstrafe. Zur Verhandlung kam es erst, weil er dagegen Einspruch eingelegte. Sein Ziel: eine Einstellung des Verfahrens, wie zuvor schon bei der Sachbeschädigung.

450 Euro Geldauflage für einen guten Zweck

Richterin und Staatsanwalt waren damit auch einverstanden, wegen des straffreien Vorlebens des Angeklagten etwa, nur wurde es dieses Mal für den Fröndenberger ein Stück teurer. 450 Euro muss er als Geldauflage an einen guten Zweck zahlen. Nur wenn dieses Geld pünktlich und vollständig kommt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Dann bliebe der 28-Jährige auch weiterhin strafrechtlich unbescholten. Bei einer Verfahrenseinstellung richtet sich die Höhe einer Geldauflage in der Regel danach, wie hoch eine Geldstrafe im Falle einer Verurteilung ausgefallen wäre.