Fröndenberg. SB-Kassen sind im Trend. Sie ersparen Kunde das Warten an der klassischen Kasse. Ein Fall aus Fröndenberg zeigt auch Probleme auf.

Wer seine Ware an der SB-Kasse scannt, kann doch nicht zum Dieb werden. Das mag man glauben, doch ein 44-jähriger Fröndenberg bewies das Gegenteil. Er scannte und bezahlte innerhalb von nur 57 Stunden gleich zwei Mal nur einen Teil der Ware, die er einpackte. Vor dem Amtsgericht Unna zeigte sich, dass das kein Kavaliersdelikt ist.

Rückblick: Es ist der 24. Oktober 2022, ein Montag. Gleich um 8 Uhr ist ein 44 Jahre alter Mann im Drogeriemarkt Rossmann an der Winschotener Straße, um Dinge zu besorgen. Er entscheidet sich für ein Parfüm, das er seiner Lebensgefährtin schenken möchte. Der Mann beteuerte vor Gericht, dass er nur dieses eine Teil kaufen wollte, es gescannt hat, dann habe aber offenbar seine EC-Karte nicht funktioniert, was ihm zunächst nicht auffiel.

Der Mann bat sogar noch eine Verkäuferin, ihm beim Verpacken des Parfüms zu helfen. Die tat das gerne. Der scheinbar normale Einkauf nahm eine Wendung, als der 44-Jährige das Geschäft verlassen wollte. Der Diebstahlalarm ertönte. Der Angeklagte gab an, er sei selbst zur Kasse gegangen, um das überprüfen zu lassen. Es sei festgestellt worden, dass das Sicherheitsetikett noch aktiv war, weil die Ware nicht bezahlt worden war. Das, so der Fröndenberger, habe er dann an der Kasse getan.

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Eine hinzugerufene Kollegin, die am Donnerstag als Zeugin aussagte, schilderte den Vorfall anders. Der Angeklagte habe zwei Teile in der Hand gehabt, neben dem verpackten Parfüm auch eine Kleinigkeit, die er an der SB-Kasse bezahlt habe. Sie selbst habe den Bon kontrolliert, den Mann zum Bezahlen des Parfüms aufgefordert und ihm gesagt, er solle das nicht wieder tun.

Der Mann hätte also mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon kommen können. Tat er aber nicht: Stattdessen tauchte er nur zwei Tage später, am 26. Oktober 2022, erneut in der Drogerie auf – diesmal für einen umfangreicheren Einkauf. Die hinzugerufene Angestellte erinnerte sich an den Mann, sprach sich mit ihren beiden Kolleginnen ab und kontrollierte den Bon, nachdem der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Ergebnis: Ein Teil des Einkaufs wurde bezahlt, acht Teile aber nicht. Schaden: 11,47 Euro. Auch diese Summe beglich der Mann – nun aber folgten die Anzeige bei der Polizei und schließlich der Strafprozess.

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Darin gab der 44-Jährige an, die Dinge nicht absichtlich unbezahlt gelassen zu haben. „Ich habe so etwas noch nie gemacht und als ich das Video sah, habe ich mich erschrocken“, gab der Angeklagte an, der nur eine Vorstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte. Er habe Stress mit seiner Ex-Frau gehabt und deshalb neben sich gestanden. Das schien für den Richter nachvollziehbar, an einen Zufall oder fehlende Absicht wollte dieser aber nicht glauben.

Eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage kam für die Staatsanwaltschaft nicht mehr in Frage. Im Plädoyer forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 30 Euro, also 1200 Euro insgesamt. Das Gericht ging über diese Forderung sogar noch hinaus, verurteilte den Fröndenberger wegen Diebstahls zu 50 Tagessätzen à 30 Euro, also 1500 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat das für den Angeklagten Folgen: Wegen der Vorstrafe ist sein Führungszeugnis dann nicht mehr „sauber“.