Fröndenberg/Velbert. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei stürmt ein Haus in Fröndenberg am frühen Morgen in einer spektakulären Aktion. Das sind die Gründe.
Illegale Waffen und Drogen sind am Mittwochmorgen bei einer Wohnungsdurchsuchung an der Ostmarkstraße (die WP berichtete) gefunden worden. Der mutmaßliche Besitzer, ein 38-jähriger Mann aus Fröndenberg, soll zudem Kontakte ins „Rockermilieu“ unterhalten. Das teilte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal auf Nachfrage der Westfalenpost mit.
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Weit mehr als ein Dutzend SEK-Beamte und weitere Polizisten vor Ort
Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hatte das Haus am frühen Morgen in einer spektakulären Aktion gestürmt. Nachbarn waren durch einen lauten Knall erschrocken. Mehrere bewaffnete Beamte in schusssicheren Westen seien durch die aufgesprengte Hintertür in die Wohnung in Westick eingedrungen, berichtete ein Anlieger. Es seien weit mehr als ein Dutzend SEK-Beamte und weitere Polizisten vor Ort gewesen.
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Wohnungsdurchsuchung in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert bestätigte, dass der Zugriff in Fröndenberg – aufgrund der vorherigen Gefahreneinschätzung der Polizei – durch SEKs erfolgt sei. Parallel dazu habe es auch noch eine Wohnungsdurchsuchung in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten in Velbert im Kreis Mettmann gegeben, da vor den Einsätzen unklar gewesen sei, wo der Verdächtige die vermuteten Waffen eventuell versteckt habe. Deshalb seien auch die Staatsanwaltschaft in Wuppertal und die Kreispolizeibehörde in Mettmann zuständig gewesen und in Fröndenberg und Velbert tätig geworden.
Gewehr und Schlagring
Fündig geworden sei die Polizei allerdings nur in Fröndenberg, dem Wohnort des Beschuldigten. „Dort wurden ein Gewehr sowie ein Schlagring und ein Elektroschocker sowie eine geringe Menge Drogen aufgefunden. Sämtliche Gegenstände wurden sichergestellt“, berichtet Baumert.
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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittle seit Dezember 2022 in der Sache. Sie habe beim Amtsgericht Wuppertal die am Mittwoch vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse gegen den in Fröndenberg wohnhaften Mann und dessen Mutter in Velbert beantragt, die das Gericht auch erlassen habe. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgeführt worden seien die Durchsuchungen dann von Beamten der Kreispolizeibehörde Mettmann. Denn zu deren Gebiet gehöre auch die Stadt Velbert, der zweite Einsatzort für die Durchsuchungsmaßnahmen.
Verdacht des illegalen Waffenbesitzes
Durch eine Staatsanwaltschaft im Rheinland sei die Wuppertaler Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit davon unterrichtet worden, dass dort Erkenntnisse wegen des Verdachts des illegalen Waffenbesitzes gegen den 38 Jahre alten deutschen Staatsbürger aus Fröndenberg vorlägen. Dieser solle entweder bei sich oder am Wohnsitz seiner Mutter in Velbert „eine scharfe Schusswaffe aufbewahren“. Der Beschuldigte solle zudem Kontakte ins „Rockermilieu“ unterhalten. Deshalb seien entsprechende Ermittlungen gegen den Fröndenberger eingeleitet worden, die aktuell noch andauerten.
Voraussichtlich würde das weitere Verfahren aber an die zuständige Staatsanwaltschaft in Dortmund abgeben werden, da der Fundort der illegalen Gegenstände und Substanzen sowie der Wohnort des Beschuldigten geografisch in deren Bereich liegen. Wenngleich mehrere illegale Waffen und Drogen im Haus des Mannes gefunden worden seien, sei der Beschuldigte bislang noch nicht festgenommen worden, bestätigte Baumert.
Bis zu fünf Jahre Haft
Gründe zur Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht lägen nicht vor, weil der 38-Jährige in Fröndenberg einen festen Wohnsitz habe und aus Sicht der Ermittlungsbehörden keine Fluchtgefahr bestehe. Sollten die Waffen, die von der Polizei in der Fröndenberger Wohnung aufgefunden worden seien, allerdings als Tatmittel bei schweren Straftaten wie Raubüberfällen oder Tötungsdelikten benutzt worden sein, müsste der Fall kurzfristig neu bewertet werden. Dann sei auch eine Untersuchungshaft für den Beschuldigten denkbar.
Vorgeworfen werde dem Fröndenberger derzeit ein Verstoß gegen Paragraf 52 des Waffengesetzes, der bei Zuwiderhandlung einen Grundstrafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft vorsähe. Im Regelfall werde eine Freiheitsstrafe verhängt, betonte der Oberstaatsanwalt, bis zu zwei Jahren auch auf Bewährung.