Menden. Heute beginnt der Böllerverkauf – nach zwei Jahren Pause. Wie sich das Mendener Ordnungsamt auf einen feurigen Jahreswechsel vorbereitet.

Zwei Jahre lang herrschte zum Jahreswechsel dank Corona fast so etwas wie Ruhe an der Böllerfront – diesmal ist für die Freunde der gediegenen Silvesterparty wieder vieles möglich. Ab Donnerstag dürfen die Knaller und Raketen wieder verkauft werden – nach zwei Jahren eines bundesweiten Verkaufsverbots für Böller. Die gab es, damit sich die coronabelasteten Krankenhäuser nicht auch noch mit verletzten Knaller-Fans füllten – außerdem durfte es an publikumsträchtigen Plätzen keine Menschenansammlungen geben. In diesem Jahr gelten die Corona-Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr, bestätigt die Mendener Ordnungsamtsleiterin Manuela Schmidt.

Appell des Mendener Ordnungsamtes an die Vernunft der Feiernden

Das bedeute aber nicht, dass jeder tun und lasse kann, was er will. Denn auch ohne Pandemie gelten Beschränkungen. Wobei man sich in der Stadtverwaltung Menden vor allem darauf verlegt, an die Vernunft der Feiernden zu appellieren – bei aller Freude über die wiedergewonnenen Freiheiten. „Diese Freude teile ich auch“, sagt Manuela Schmidt. Sie setze aber auch auf die Vernunft aller Beteiligten – und wo die nicht gegeben sein sollte, werde man präsent sein: „Wir werden gemeinsam mit der Polizei alle neuralgischen Punkte im Blick behalten.“

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Städte und Gemeinden sprechen sich gegen generelles Böllerverbot aus

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich aktuell gegen ein generelles Böllerverbot ausgesprochen, wie es aus verschiedenen Gründen beispielsweise von der Bundesärztekammer oder der Deutschen Umwelthilfe gefordert wird. So kritisieren Fachverbände den enormen Feinstaub-Ausstoß, Tierschützer sorgen sich Jahr für Jahr um den Schrecken, de die Böller bei Wild- und Haustieren verursachen. Auch das Bundesinnenministerium hat Verbots-Forderungen jedoch zurückgewiesen und für Silvester 2022 kein generelles Verbot ausgesprochen. Die kommunalen Spitzenverbände plädieren stattdessen ebenfalls an die Vernunft der Menschen.

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Vorschriften der Sprengstoffverordnung sind zu beachten

Und das bedeutet vor allem: Die Vorschriften der Sprengstoffverordnung sind zu beachten. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Es gilt zu beachten, dass Feuerwerkskörper kein Spielzeug sind, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten.

Warnung: Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen

Die pyrotechnischen Erzeugnisse der sogenannten Klasse II, also Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Fontänen, Batterien) dürfen wie jedes Jahr nur am 31. Dezember und am 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden. Immer wieder kommt es durch unsachgemäßen Gebrauch von Pyrotechnik zu schweren Verletzungen und entsprechendem Zulauf zu Notfallambulanzen der Krankenhäuser. In Einzelfällen kommt es durch fehlgeleitete Zündkörper zu Bränden und empfindlichen Schäden. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, „verantwortungsbewusst unter Beachtung der bundesweiten Vorgaben mit Pyrotechnik umzugehen“.

Keine Schwarzmarktware kaufen: Nur Feuerwerkskörper mit Zulassungsnummer

Um den Umgang mit Feuerwerkskörpern so sicher wie möglich zu gestalten, sind folgende Sicherheitshinweise zu beachten:

Benutzen Sie nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassungsnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).

Achten Sie auf Ihre Tiere. Sie reagieren oft unberechenbar bei lauten Knallgeräuschen.

Kaufen Sie keine ungeprüfte Schwarzmarkt-Ware. Diese kann unkontrolliert explodieren.

Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisung, bevor Sie das Feuerwerk abbrennen.

Lagern Sie Knallkörper und Raketen kühl.

Verwenden Sie beim Einsatz von Raketen Starthilfen (zum Beispiel große Flaschen) und halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Menschen ein.

Unterlassen Sie das Bündeln von Raketen, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen entstehen könnten.

Brennen Sie Feuerwerkskörper nur im Freien ab und zünden Sie diese von einer standfesten Unterlage aus.

Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen - sogenannte Blindgänger - zünden Sie nicht nach, sondern übergießen Sie diese mit Wasser. Halten Sie wenn möglich einen Feuerlöscher bereit.

Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unachtsam weg und zielen Sie niemals auf Menschen.

Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei.

Verschließen Sie Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen. Auch kleine Glühnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.

Bewahren Sie beim Zünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (Gebäude, Container, Lagertanks mit Brennstoffen) ausreichend Sicherheitsabstand.

Räumen sie brennbare Materialien vom Balkon, da Raketen dort oftmals landen und Brände verursachen können.

Alarmieren Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 112!