Menden. Zehntausende Haushalte in Menden müssen starke Aufschläge bei Strom und Gas hinnehmen. Die Stadtwerke erhöhen ihre Preise ab Januar massiv.

Der Strompreis der Stadtwerke Menden steigt ab dem 1. Januar auf 44,80 Cent pro Kilowattstunde, der Gaspreis auf 14,55 Cent. So beziffert der heimische Versorger jetzt, was schon seit einigen Monaten angekündigt ist. Die neuen Tarife stehen auch in „Preisinformationsschreiben“ an die etwa 26.000 Strom- und 10.500 Gas-Kunden der Stadtwerke.

Preissteigerungen um 49 Prozent beim Strom und 37 Prozent beim Gas

Zum Jahresbeginn steigen die Strompreise damit für den Musterhaushalt mit 2500 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch im Grundversorgungstarif um 49 Prozent. Beim Erdgas ist es für einen Haushalt mit 16.000 kWh jährlichem Verbrauch eine Steigerung um 37 Prozent. Erste staatliche Entlastungsprogramme seien schon in den neuen Preisen enthalten, erklären die Stadtwerke. So entfällt beim Strom bereits seit Juli die EEG-Umlage, beim Gas gilt nun ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Stadtwerke-Vertriebschef Nickel: „Wissen um spürbare Mehrbelastung“

Auch der eigene, langfristig ausgelegte Energieeinkauf dämpfe den Preisanstieg noch ein wenig ab. „Auch wenn wir mit unseren Preisen im Wettbewerb noch gut dastehen, wissen wir, dass diese Preissteigerung eine spürbare Mehrbelastung für alle Haushalte ist“, erklärt Alexander Nickel, Leiter des Geschäftsbereichs Vertrieb. Die Erhöhung der Strom- und Gaspreise sei „maßgeblich von den stark gestiegenen Beschaffungskosten beeinflusst. Zwar sind die Preise an der Energiebörse zuletzt gesunken, trotzdem liegt das Preisniveau noch weit über Vorjahresniveau.“

Schwankende Einkaufspreise: In Grundversorgung keine Laufzeitverträge mehr

Die gleichzeitig stark schwankenden Preise erschwerten zudem die Kalkulation: „Deshalb können wir Kunden in der Grundversorgung derzeit keine Laufzeitverträge anbieten“, erläutert Nickel. Neben hohen Bezugskosten tragen auch gestiegene Netzentgelte einen Teil zur Preiserhöhung bei. Weitere von der Bundesregierung angekündigte Soforthilfen seien aktuell noch nicht rechtskräftig oder noch in der gesetzlichen Ausgestaltung.

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Entlastungspläne: Nur das Aussetzen des Dezember-Abschlags ist schon sicher

Während das Aussetzen des Dezemberabschlags formell auf der Zielgeraden scheint, werde in Sachen Strom- und Gaspreisbremse in den zuständigen Gremien noch gearbeitet. „Unsere Kunden werden den Dezemberabschlag für Gas grundsätzlich nicht zahlen müssen. Die in der Gesetzgebung vorgesehene Entlastung und die Höhe des Dezemberabschlages unserer Kunden passen nicht 1:1 übereinander, da wir nur elf Abschläge einziehen und das Gesetz auf zwölf Abschlagszahlungen ausgelegt ist. So kann es zu Unterschieden im meist zweistelligen Eurobereich kommen. Diese Differenz verrechnen wir mit der Jahresendabrechnung“, so Nickel.

Gaspreisbremse ab März: 12 Cent pro kWh für 80 Prozent des Jahresverbrauchs

Der Wegfall des Abschlags für Gas im Dezember ist als Überbrückungs-Unterstützung bis zur ab März geplanten Preisbremse gedacht. Nach aktuellem Stand sollen 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Staat mit 12 Cent pro kWh gedeckelt, die übrigen 20 Prozent mit den aktuellen Preisen des Versorgers abgerechnet werden. Bei Strom sind es 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des jährlichen Verbrauchs – für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe.

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Neuer Umgang mit Energie: Stadtwerke verzichten auf Mengenrabatte

„Auch mit weiteren staatlichen Programmen wie den Preisbremsen bleiben die Verbraucherpreise auf hohem Niveau. Energiesparen ist und bleibt daher wichtig“, mahnt Nickel. Für viele Stadtwerke-Tarife war die sogenannte Best-Preis-Abrechnung ein wesentlicher Bestandteil. Ein höherer Verbrauch wurde zu leicht günstigeren Konditionen abgerechnet. Ab Januar gilt nun ein einheitlicher Arbeits- und Grundpreis unabhängig von der Menge. Dies schaffe mehr Transparenz und fördere den verantwortungsbewussten Umgang mit Energie.