Menden. Die ersten Grundsteuerbescheide trudeln in Menden ein. Doch kann man hieran sehen, was man ab 2025 zahlt? Wir haben nachgefragt.

Noch fehlen den Finanzämtern zahlreiche Grundsteuererklärungen von Bürgerinnen und Bürgern, da trudeln gleichzeitig schon die ersten Bescheide in Mendener Haushalten ein.

Die spannendste Frage für viele Eigenheimbesitzer ist wohl: Muss ich demnächst mehr zahlen? Oder habe ich vielleicht Glück und muss weniger Grundsteuer bezahlen? Doch diese Frage lässt sich auch bei Vorliegen der Bescheide derzeit noch nicht beantworten.

„Bescheid auf den 1. Januar 2022 über die Feststellung des Grundsteuerwerts“

Wer seine Grundsteuerklärung vergleichsweise früh abgegeben hat, kann ich diesen Tagen und Wochen den „Bescheid auf den 1. Januar 2022 über die Feststellung des Grundsteuerwerts“ und den „Bescheid auf den 1. Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags“ vom Finanzamt erhalten. Eine wichtige Zahl ist der so genannte Steuermessbetrag. Um die zu zahlende Steuerlast ausrechnen zu können, gilt die Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz, wie Alfons Träger vom städtischen Team Steuerverwaltung erläutert.

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Der Hebesatz steht (noch) nicht fest

Daraus ergibt sich die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. Allerdings: Der Hebesatz steht (noch) nicht fest. Denn der derzeit gültige Hebesatz, nach dem aktuell die Grundsteuer berechnet wird, lässt keine Rückschlüsse auf den künftigen Hebesatz beziehungsweise die zu zahlende Summe zu. Denn die Stadt Menden muss – wie alle anderen auch – 2024 noch den Hebesatz anpassen.

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„Aussagen zu der Höhe der Grundsteuer sind erst möglich, wenn die Kommunen die neuen Hebesätze festgesetzt haben“, erklärt Gianluca Fischer, stellvertretender Pressesprecher vom Referat für Kommunikation und Strategie in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen auf Nachfrage der Westfalenpost.

Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ festgesetzt werden

Das grundsätzliche Ziel sei, die Grundsteuer „aufkommensneutral“ festzusetzen, erläutert Alfons Träger. Das heißt, dass nicht alle weniger oder alle mehr zahlen sollen, sondern dass die Städte unterm Strich auch nach der Grundsteuerreform die selbe Summe einnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Finanzamt der Stadt Menden den Gesamt-Messbetrag aller Mendener Grundstücke melden kann: „Dann erst sehen wir, wo wir stehen“, erklärt Alfons Träger.

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Alfons Träger bittet darum, dass diejenigen, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, . Denn, so die Befürchtung, wenn viele Erklärungen erst mit Verspätung eintrudeln, wird es für die Stadt zeitlich eng. Deshalb appelliert Alfons Träger: „Es hilft allen Beteiligten, wenn die Erklärung rechtzeitig abgegeben wird.“

Neben der Möglichkeit, die Grundsteuererklärung über Elster abzugeben, gibt es mittlerweile eine weitere Alternative, wie Alfons Träger aufzeigt. Für einfach gelagerte Sachverhalte wie unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen gebe es unter www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt: www.menden.de/aktuelles/detailseite/information-zur-grundsteuerreform-in-nordrhein-westfalen.