Menden. Die Stadt Menden führt ab 19. August eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durch. Was Hundehaltern jetzt empfohlen wird.

Die Stadt Menden erhebt, wie die anderen Städte und Gemeinden in NRW, eine jährliche Hundesteuer. Sie beträgt in der Stadt Menden derzeit 84 Euro für einen Hund, bei zwei oder mehr Hunden erhöht sich die Steuer. Die Entrichtung der Steuer setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ ordnungsgemäß angemeldet werden.

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Die genauen Regelungen der Hundesteuer sind aus der Hundesteuersatzung der Stadt Menden ersichtlich, die auf der Homepage (www.menden.de) der Stadt Menden hinterlegt ist. Bei der Steuerabteilung der Stadt Menden sind derzeit rund 3900 Hunde angemeldet. Es ist aber immer wieder festzustellen, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihres Hundes nachkommen. Fachleute gehen davon aus, dass circa 10 Prozent der Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadtverwaltung deshalb entschieden, ab dem 19. August bis voraussichtlich Ende Oktober eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Die Stadt Menden hat dazu die Firma Springer Kommunale Dienste aus Düren beauftragt.

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Befragungen werden wochentags von 9 bis 20 Uhr durchgeführt, samstags bis 17 Uhr

Deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden durch Befragung aller Haushalte den vorhandenen Hundebestand feststellen. Die Befragungen werden wochentags von 9 Uhr bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr stattfinden. Dazu tragen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Firma Springer sichtbar eine von der Stadt Menden ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieser Befragung werden die Wohnungen nicht betreten. Steuern bzw. Gebühren werden nicht vor Ort entrichtet.

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Stellt die Firma Springer einen Hund fest, der bislang nicht zur Hundesteuer veranlagt wurde, werden die Grundlagen für die Steuerfestsetzung durch die Stadt Menden ermittelt. In den Fällen, in denen keine genauen Nachweise erbracht werden, seit wann der Hund gehalten wird, kann die Steuer vier Jahre rückwirkend erhoben werden. Darüber hinaus kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Empfehlung für Hundehalter: Hund schnellstens anmelden, falls noch nicht geschehen

Aus diesem Grund wird allen Hundehaltern und Hundehalterinnen empfohlen, den Hund schnellstens anzumelden, falls noch nicht geschehen. Die letzte Bestandsaufnahme wurde in Menden vor zehn Jahren durchgeführt.