Menden. . 84 Euro Steuer bezahlen Mendener für ihren Hund pro Jahr. Geld, das sich manche Hundebesitzer offensichtlich sparen. Weil sie nicht zahlen wollen oder weil sie es vergessen haben. Die Stadt will es jetzt genau wissen. Mit Hilfe eines Unternehmens will sie jetzt alle Hunde in der Stadt erfassen. Am 22. Oktober startet die Fiffi-Volkszählung, die sechs Wochen lang dauern wird.

„Es ist eine freiwillige Befragung“, betont Martin Niehage von der Stadtverwaltung. Wer nicht möchte, muss auch keine Auskunft geben. Die Stadt hat der Firma Adler Kommunalservice eine Liste mit allen 26 000 Mendener Haushalten überreicht.

Acht bis zehn Mitarbeiter werden sich durch die Ortsteile auf den Weg machen. Sie klingeln an der Haustür und befragen die volljährigen Bewohner: ob ein oder mehrere Hunde im Haushalt gehalten werden, zu welcher Rasse sie gehören, wer der Halter ist und seit wann der Hund im Haushalt lebt. „Die Wohnungen dürfen nicht betreten werden“, sagt Martin Niehage.

Wenn der Befragte beispielsweise behauptet, keinen Vierbeiner zu haben, im Hintergrund aber ein bellender Hund zu hören ist, will das Ordnungsamt weiter prüfen. Auch Hinweisen von Bürgern gehe die Verwaltung regelmäßig nach.

Mitarbeiter können sich ausweisen

Die Mitarbeiter der Firma können sich mit einem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Sie werden laut Stadt vor ihrem Einsatz auf das Datengeheimnis und die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet. Unterwegs sind die Hundezähler montags bis freitags zwischen 9 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 15 Uhr. Wer zum Zeitpunkt der Befragung nicht zu Hause ist, erhält einen Info-Brief.

Die Hundezählung hat der Rat im Oktober 2010 beschlossen. Hintergrund ist folgender: „Der Großteil der Mendener hat seine Hunde angemeldet“, sagt Martin Niehage. „Aber es gibt immer schwarze Schafe.“ Die Dunkelziffer liegt bei 15 bis 25 Prozent. Das bedeutet einen jährlichen Steuerausfall von rund 50 000 Euro. Die Zählung durch die Firma kostet natürlich: „Sie wird erfolgsabhängig bezahlt und erhält pro gefundenem Hund einen gewissen Betrag“, so Niehage.

Im Jahr 2000 wurde bereits einmal eine Hunde-Volkszählung durchgeführt: Danach wurde für 541 zusätzliche Vierbeiner Hundesteuer gezahlt. Wer seinen Hund nicht angemeldet hat und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld kann fällig werden. „Wir können außerdem die Hundesteuer bis zu vier Jahre rückwirkend zurück verlangen“, so Niehage.

Bis zu Beginn der Hunde-Zählung können Besitzer ihre Vierbeiner noch anmelden: Das ist im Bürgerbüro und in der Abteilung Steuern und Gebühren möglich.