Menden/Märkischer Kreis. 891 Menschen im Märkischen Kreis, die im Gesundheitsbereich arbeiten, haben sich bislang nicht gegen Corona impfen lassen. Bußgelder verhängt.

Bis Mitte März sollten alle Beschäftigten im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von der Erkrankung genesen sind. Anfang des Jahres wurden zusätzliche Personalengpässe in schon ohnehin personell nicht üppig ausgestatteten Einrichtungen befürchtet. Tatsächlich aber wurde bislang im gesamten Märkischen Kreis kein einziges Betretungs- oder Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das erklärte nun Kreis-Sprecherin Ursula Erkens auf Nachfrage der Westfalenpost.

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Immunisierungsstatus geklärt und Bußgeldverfahren eingeleitet

„Kreisweit wurden 891 Personen aus 213 Einrichtungen gemeldet, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht bisher nicht erfüllt haben“, erklärt Ursula Erkens. „Bei allen gemeldeten Personen wurde der Immunisierungsstatus geklärt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.“ Wie viele Personen aus Menden betroffen sind, soll nächste Woche feststehen.

550 Bußgeldverfahren laufen derzeit

Gegen 550 dieser 891 Personen laufe derzeit ein Bußgeldverfahren. Warum nicht gegen alle 891? „Bei manchen ist das Bußgeldverfahren schon abgeschlossen, andere haben zwischenzeitlich den Dienst quittiert“, erläutert Ursula Erkens. Wenn die betroffenen Mitarbeiter beispielsweise nur innerhalb einer bestimmten Frist noch im Gesundheitsbereich gearbeitet, dann aber den Dienst quittiert haben, „dann wird das Bußgeld halbiert“. Als Stichtag gelte hier der 30. Juni.

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Regulär beläuft sich das Bußgeld auf 150 Euro, sagt Ursula Erkens. Doch sei es mitnichten so, dass mit der Zahlung des Bußgeldes die Impfpflicht erledigt sei: „Das nächste Bußgeld beträgt dann 250 Euro. Und dann wird es immer mehr. Es kann sich also niemand freikaufen.“

Manche zweifeln an der Wirksamkeit der zugelassenen Impfstoffe

Es gibt verschiedene Gründe, warum diese 891 Personen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht erfüllen, so Ursula Erkens. Bei den Anhörungen wurden folgende Begründungen geäußert, erklärt Ursula Erkens: „Manche zweifeln an der Wirksamkeit der zugelassenen Impfstoffe; manche werten die Impfpflicht als Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht und sehen darin eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz; manche äußern Ängste vor Nebenwirkungen oder Folgeschäden.“

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Ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot wurde im Märkischen Kreis bislang noch nicht ausgesprochen, bilanziert Ursula Erkens. Das Betretungsverbot sei „das letzte Mittel im Verfahren, wenn andere, mildere Mittel nicht zum Ziel führen. Deutschlandweit wurde bisher nur in einer Handvoll Fällen ein Betretungsverbot ausgesprochen.“