Menden. Seit Corona-Schnelltests drei Euro kosten, dürfte deren Zahl zurückgehen – und damit auch die Zahl der unentdeckten Infizierten. Was der MK sagt.

Eine Corona-Inzidenz über 1000, kostenpflichtige Tests und kaum noch Schutzbestimmungen: Wie sieht der Märkische Kreis als Gesundheitsbehörde den aktuellen Stand? Welche Regeln gelten überhaupt noch? Die WP hakte im Kreishaus nach – und erhielt über die MK-Sprecherin Ursula Erkens die folgenden Antworten.

Wie lauten jetzt die Isolierungsregeln?

Wer an Covid-19 erkrankt ist, muss sich in häusliche Isolierung begeben, also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können. Neuinfizierte erhalten vom Gesundheitsamt weiterhin eine SMS und begeben sich dann in Quarantäne. Das zählt zum Tagesgeschäft im Kreisgesundheitsamt. Sämtliche Isolierungs- und Absonderungsverpflichtungen gelten bereits aufgrund der Coronatest-Quarantänverordnung NRW. Eine gesonderte Anordnung oder schriftliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist nicht notwendig. Das positive Ergebnis eines PCR-Tests löst bereits die Isolierung für die infizierte Person aus. Die Testbescheinigung über den positiven PCR-Test genügt als Nachweis für Arbeitgeber oder Ordnungsamt. Gleiches gilt für Schnelltests, die an einer zertifizierten Teststelle durchgeführt wurden. Ein Genesenen-Nachweis ist unter Vorlage eines Ausdrucks des positiven PCR-Tests in fast allen Apotheken erhältlich.

Achtung: Ein positiver Schnelltest reicht nicht für die Ausstellung des Genesenennachweises aus! Seit dem 5. Mai ist das Freitesten bereits nach fünf Tagen möglich. Wichtig: In NRW ist für das Freitesten nach wie vor ein offizieller Test (also Bürgertest oder PCR-Test) erforderlich. Alle weiteren Details werden in der Test- und Quarantäneverordnung geregelt.

Wie ist es mit der Quarantäne? Gibt es noch eine Kontaktermittlung im Gesundheitsamt?

Personen, die Kontakt zu infizierten oder möglicherweise infizierten Personen hatten, werden gebeten, Kontakte zu reduzieren und Innenräume sowie größere Menschenmengen zu vermeiden. Eine Quarantäne-Pflicht gibt es für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nicht mehr – und daher auch keine Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt.

Gilt schon eine neue Testverordnung, da die alte ausgelaufen ist?

Zur neuen Testverordnung hat der Kreis bisher noch keine rechtssicheren Informationen. Daher gibt es zurzeit auch keine Auskunft zu geplanten Veränderungen.

Steigt mit den Schnelltest-Kosten die Dunkelziffer der Infizierten?

Es ist jetzt schon von einer größeren Dunkelziffer infizierter Personen auszugehen (50 Prozent oder mehr), da nicht jede(r) Betroffene den anschließenden PCR-Test machen lässt. Das wird in aller Regel auch nicht dem Gesundheitsamt gemeldet.

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Der MK geht daher bei der Neuregelung zur Abrechnung der Testungen von einer höheren Dunkelziffer asymptomatisch Betroffener aus, die sich gar nicht mehr testen lassen. Seriös beziffern lässt sich das aber nicht.

Wie will der MK einen Überblick über die Corona-Lage behalten?

Wie in der Vergangenheit auch. Die gemeldeten Zahlen werden erfasst und ans Landeszentrum Gesundheit und das Robert-Koch-Institut weitergemeldet. Ebenso wird die Entwicklung in unseren Krankenhäusern beobachtet (DIVI-Intensivregister, 14-täglich Telefonkonferenzen). Bürger können sich aktuell im Corona-Dashboard (www.maerkischer-kreis.de) informieren. Bei Facebook wird zweimal in der Woche eine Lagekarte gepostet.